Vorbereitungsseminar / Seminar für die Sach- und Fachkundeprüfung Omnibusverkehr
Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerblichen und genehmigungspflichtigen Omnibusverkehr (Personenverkehr) betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person, dies kann der Unternehmer selber sein, eine angestellte Person oder auch ein externer Verkehrsleiter, die fachliche Eignung nachweisen.
Dazu ist in den meisten Fällen das Bestehen einer Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erforderlich.