Cookie Einstellungen

Nutzung von Cookies: Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Die Cookies unterteilen sich in System Cookies (notwendig für die Funktionalität der Seite) und Analytische Cookies. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Um Ihre Privatsphäre zu schützen, binden wir Google Analytics und andere Tracking-Pixel erst ein, wenn Sie es ausdrücklich erlauben!
Impressum

System Cookies  (Mehr erfahren)
System-Cookies sind unbedingt erforderliche Cookies. Diese tragen dazu bei, dass sich Besucher auf der Website bewegen können, indem sie grundlegende Einrichtungen wie das Navigieren auf den Seiten und den Zugang zu sicheren Bereichen gewährleisten. Ohne diese Cookies würde die Website nicht einwandfrei funktionieren.
Name privacy-statement
Zweck Dieser Cookie speichert, ob die analytischen Cookies akzeptiert wurden und erlaubt dem System das Rendern von Trackingpartner-Skripten.
Cookie Name privacy-statement
Laufzeit 365
Analytische Cookies (Mehr erfahren)
Analytische Cookies erfassen statistische Informationen ausschließlich anonym. Dies hilft uns zu verstehen, wie Besucher die Website nutzen.
Name Google Analytics
Anbieter Google LLC
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Laufzeit 2 Jahre

Hinweis auf Datenübermittlung ins Ausland

Mir ist bekannt, dass im Rahmen der Übermittlung der erfassten Daten bzgl. der Benutzeraktivitäten Daten durch die Google LLC ggf. an die Muttergesellschaft in den USA übermittelt werden, wobei aktuell ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nicht vorhanden ist und auch andere geeignete Garantien für eine sichere Datenübermittlung nicht bestehen, so dass eine derartige Übermittlung mit Risiken verbunden wäre. Insbesondere ist mir bekannt dass die Daten dem Zugriff der US-Behörden, inkl. Sicherheitsbehörden, ausgesetzt sein könnten.

Externe Medien (Mehr erfahren)
Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.
Name Google Maps
Anbieter Google LLC
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Laufzeit 2 Jahre

Hinweis auf Datenübermittlung ins Ausland

Mir ist bekannt, dass im Rahmen der Übermittlung der erfassten Daten bzgl. der Benutzeraktivitäten Daten durch die Google LLC ggf. an die Muttergesellschaft in den USA übermittelt werden, wobei aktuell ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nicht vorhanden ist und auch andere geeignete Garantien für eine sichere Datenübermittlung nicht bestehen, so dass eine derartige Übermittlung mit Risiken verbunden wäre. Insbesondere ist mir bekannt dass die Daten dem Zugriff der US-Behörden, inkl. Sicherheitsbehörden, ausgesetzt sein könnten.

AVB-Blog AVB-Lerncenter AVB-Verlag AVB-Firmenberatung 05741 90 99 250 I 24h-Support / 7 Tage
BALM-Weiterbildung

Warum gibt es das BALM-Förderprogramm Weiterbildung?

Nach der Einführung der LKW-Maut in Deutschland, wo Autobahnen größtenteils durch die Mineralölsteuer finanziert wurden, entstand u.a. das BALM-Förderprogramm. Es soll Transportunternehmen, die durch Maut und Mineralölsteuer belastet sind, unterstützen, indem es Investitionen u.a. in Bildung und Weiterbildung teilweise finanziert.



Wichtiger, aktueller Hinweis:

Der Bundesverband Logistik & Verkehr teilte am 28.11.2023 Folgendes mit: Das BALM teilt mit, dass das Bundesfinanzministerium eine Haushaltssperre verhängt hat. Hiervon sind auch ALLE Förderprogramme des BALM betroffen. Eine Bewilligung von Anträgen ist derzeit nicht möglich.

AVB-Seminare empfiehlt dennoch, folgenden Text schon in Vorbereitung auf die kommende Förderperiode aufmerksam zu lesen! Über die Entwicklung halten wir Sie hier auf dem Laufenden.
BALM-Weiterbildung

Das BALM-Förderprogramm Weiterbildung

Die wesentlichen Informationen zur Verkehrsleiter-Weiterbildung in der Variante eines Vorbereitungsseminars auf die IHK-Sach- und Fachkundeprüfung, basierend auf dem Förderprogramm „Weiterbildung“ 2023, lauten wie folgt:

Antragsberechtigung und Antragsstellung:
Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben und Halter oder Eigentümer von mindestens einem schweren Nutzfahrzeug sind (Fahrzeug, das ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr aufweist) , können Anträge stellen. Anträge müssen elektronisch über das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität eingereicht werden. Eine Bestätigung des Eingangs des Förderantrags beim Bundesamt erfolgt in der Regel automatisch per E-Mail.

Förderfähige Maßnahmen:
Die von AVB-Seminare angebotenen Vorbereitungsseminare, sowohl Präsenz, als auch Online-Seminare (live) auf die IHK-Fachkundeprüfung sowie die von AVB angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen für schon aktive Verkehrsleiter oder auch beauftragte Personen, erfüllen alle vom BALM vorgegebenen Kriterien hinsichtlich eines positiven Förderbescheids / Zuwendungsbescheids.

Förderfähigkeit und Durchführung: Die Förderfähigkeit einer Maßnahme hängt u.a. auch vom Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Antrags und der Durchführung der Maßnahme ab. Weiterbildungsmaßnahmen können vor Erhalt des Zuwendungsbescheides, aber nicht vor Antragstellung beginnen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Leistungsvertrags zur Durchführung der Weiterbildung.

Mindestdauer und Teilnahmeform:
Gefördert werden Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden zu jeweils mindestens 45 Minuten. Das AVB-Vorbereitungsseminar erstreckt sich über 42 Unterrichtseinheiten, die Verkehrsleiter Masterclass Ausbildung über 5 Unterrichtseinheiten. Lehrgangspersonal und Teilnehmer müssen persönlich oder bei zeitgleicher virtueller Verknüpfung anwesend sein.

Berechnungsgrundlagen des BALM-Förderprogramms Weiterbildung

BALM-Weiterbildung

Wie hoch ist die Förderung durch BALM-Weiterbildung?

Dieses Tool hilft Ihnen, die Höhe der Fördermittel zu berechnen, die Ihrem Unternehmen zustehen könnten. Geben Sie einfach die erforderlichen Daten zu Ihrem Unternehmen ein, und das Tool berechnet die Förderung basierend auf der Größe Ihres Unternehmens und anderen relevanten Faktoren.

Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen können innerhalb des Förderhöchstbetrages je Unternehmen max. 2 Mio. Euro beantragt werden.

Max. werden pro Fahrzeug 1500,- € Kosten je Fahrzeug über 7,5 t anerkannt.

Diese Kosten multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember eines jeden Jahres, zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge (über 7,5 t) ergeben den Förderhöchstbetrag.

Für die nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten (hier sind auch die Pauschalen für Stundenersatz und Tagespauschalen enthalten) erhält der Antragsteller einen Zuschuss von

70 % Auszahlung
für kleine Unternehmen. Mit weniger als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme die 10 Mio. EUR nicht übersteigt.

60 % Auszahlung
für mittlere Unternehmen. Mit weniger als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme die 43 Mio. EUR nicht übersteigt.

50 % Auszahlung
für große Unternehmen. Mit mehr als 250 Beschäftigte und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR.

Ergänzend zu den Seminargebühren erstrecken sich die ergänzenden Förderungen auf folgende Punkte:
  • als „Personalkosten für Weiterbildungsteilnehmer/innen und allgemeine indirekte Kosten (Verwaltungskosten, Miete, Gemeinkosten)“, die für die Stunden anfallen, in denen die Weiterbildungsteilnehmer/innen an der Maßnahme teilnehmen, pauschal pro Unterrichtsstunde und Teilnehmer/in 12 Euro;
  • für alle „weiteren Kosten im Zusammenhang mit einer Maßnahme“, insbesondere direkt damit zusammenhängende Reisekosten sowie die Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen, soweit sie ausschließlich für die Maßnahme verwendet werden, pauschal pro Schulungstag und Teilnehmer/in 30 Euro.

Beispielrechnung:
Seminargebühr: 955,00 €
Anzahl Stunden 40: 480,00 €
5 Tage Ausbildungsdauer: 150,00 €
Gesamt: 1.585,00 €

Davon erhalten Sie 70% als Fördermittelzuschuss, das bedeutet in unserem Beispiel (Grundlage KMU) einen Erstattungsbetrag von 1.109,50 €. Hinweis: Sie haben nur 1 Fahrzeug über 7.5 Tonnen, dann beläuft sich der Erstattungsbetrag auf maximal 1.050,00 €)
BALM-Weiterbildung

Durchführung, Abschluss, Auszahlung bewilligte Fördermittel duch das BALM-Förderprogramm Weiterbildung

Eine Weiterbildungsmaßnahme gilt als durchgeführt, wenn sie ohne Fehlzeiten abgeschlossen und vollständig an den Seminarveranstalter bezahlt ist. Um die Fördergelder gem. Zuwendungsbescheid BALM erstattet zu bekommen, benötigt das BALM als Nachweis die Anwesenheitsliste, Teilnahmezertifikat und den Nachweis der Zahlung der Seminargebühr.
BALM-Weiterbildung

Empfehlung

Bevor Sie den Antrag beim BALM stellen, nehmen Sie unbedingt mit unserem Sachbearbeiter Daniel Buchert Kontakt auf, um das gewünschte Gesamtpaket, welches Sie gefördert haben möchten, zu besprechen. Neben dem Seminar kann auch ergänzend das „Digitale Lerncenter“, die AVB-Literatur sowie diverse Upgrades zum Thema Fahrzeugkostenrechnung gefördert werden.

Kontakt
Daniel Buchert
Tel. 05741 9099250
E-Mail: daniel.buchert@avb-seminare.de
Nach Oben
Termin vereinbaren
Newsletter abonnieren
Anrufen
WhatsApp