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Workshop Verkehrsleiter
„Ich würde es besser machen, wenn ich es besser wüsste.“
Workshop Verkehrsleiter

Workshop Verkehrsleiter im Bereich Güterkraftverkehr

Die Aufgaben eines Verkehrsleiters sind sehr vielfältig und basieren natürlich fast ausschließlich auf gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen (Verordnung EG Nr. 1071/2009 und EG Nr.1072/2009) sowie eventuell firmenspezifischen internen Regelungen.
Wichtig ist natürlich auch die als neue „Todsündenliste“ bekannt gewordene Verordnung 403/2016. Aus 7 Todsünden wurden 12; aufgeteilt in 130 Verstöße.

Diese Verstöße werden in 12 Gruppen abgehandelt.
1. Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten (VO(EG) Nr. 561/2006)
2. Verstöße im Zusammenhang mit dem Fahrtenschreiber (VO(EU) Nr. 165/2014)
3. Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften (Richtlinie 2002/15/EG)
4. Verstöße gegen Vorschriften für Gewichte und Abmessungen (Richtlinie 95/53/EG)
5. Verstöße im Zusammenhang mit der technischen Überwachung / technischen Unterwegskontrolle (Richtlinie 2014/45/EU und 2014/47/EU)
6. Verstöße im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsbegrenzer (Richtlinie 92/6/EWG)
7. Verstöße im Zusammenhang mit der Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer (Richtlinie 2003/59/EG)
8. Verstöße gegen Vorschriften zum Führerschein (Richtlinie 2006/126/EG)
9. Verstöße im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße (Richtlinie 2008/68/EG)
10. Verstöße im Zusammenhang mit dem Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (VO(EG) Nr. 1072/2009)
11. Verstöße im Zusammenhang mit dem Zugang zum Personenkraftverkehrsmarkt (VO(EG) Nr. 1073/2009)
12. Verstöße im Zusammenhang mit Tiertransporten (VO(EG) Nr. 1/2005)

Schweregrad der Verstöße
Die Verstöße sind in drei Kategorien aufgeteilt.

Je nach Schweregrad entsprechend der von ihnen ausgehenden potenziellen Gefahr tödlicher oder schwerer Verletzungen werden unterschieden:

Schwerwiegende Verstöße (SI = Serious Infringement)
Sehr schwerwiegende Verstöße (VSI = Very Serious Infringement)
Schwerste Verstöße (MSI = Most Serious Infringement)

Die Auflistung in der zugrundeliegenden Verordnung unterscheidet also die Verstöße nach Kategorien, Art und Schweregrad und systematisiert EU-weit die Risikoeinstufung aller Verkehrsunternehmen in der jeweiligen nationalen VUDat. In der Durchführungsverordnung (EU) 2016/480 wird die EU-weite Vernetzung dieser nationalen VUDat geregelt, gilt ab dem 30.01.2019.

Auswirkungen der Verstöße
3 schwerwiegende Verstöße (SI) pro Fahrer pro Jahr = 1 sehr schwerwiegender Verstoß (VSI)
3 sehr schwerwiegende Verstöße (VSI) pro Fahrer pro Jahr = 1 schwerster Verstoß (MSI)

Folge:
Einleitung eines nationalen Verfahrens zur Beurteilung der Zuverlässigkeit

Folgen der Risikobewertung / Lizenzentzugsverfahren

Das Verfahren zur Überprüfung, ob die Berufszugangsvoraussetzungen weiterhin vorliegen, entspricht ziemlich genau dem Verfahren, das bei einer Erteilung / Wiedererteilung der Gemeinschaftslizenz bzw. der Erlaubnis durchzuführen ist. Dabei sind wie bekannt Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Gemeinde, etc.) beizubringen; ebenso Führungszeugnis sowie Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

Je nach Umständen des Einzelfalls kann die Behörde eine gesonderte Betriebskontrolle durchführen, evtl. auch unter Hinzuziehung weiterer Dienststellen wie Steuerbehörden, Amt für Arbeitsschutz, etc.

Kommt die Behörde dann zu dem Ergebnis, dass die Berufszugangsvoraussetzungen zwar vorliegen, jedoch weiterhin ein Risiko von dem Unternehmen ausgeht, kann und sollte das Unternehmen in einem Zeitraum von 2 Jahren erneut geprüft werden.

Liegen die Berufszugangsvoraussetzungen nicht mehr vor, muss ein Verfahren zum Entzug der Gemeinschaftslizenz bzw. der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr eingeleitet werden.

Wird einem Verkehrsleiter die Zuverlässigkeit aberkannt, erklärt die zuständige Behörde ihn für ungeeignet, die Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens zu leiten.

Grundsätzlich gilt:

Wer die fachliche Eignung zum Verkehrsleiter erworben hat, z.B. durch die Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer, unterliegt keiner gesetzlichen Regelung einer nachweislichen, vorgeschriebenen Fortbildungsschulung um die fachliche Eignung aufrecht zu erhalten.

Dennoch macht es Sinn, sich regelmäßig mit den Neuerungen der geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zu beschäftigen, schon alleine deshalb, um das eigene Risiko zu begrenzen.
Workshop Verkehrsleiter

Häufige Problemstellung

Vorschriften und Verordnungen unterliegen einem stetigen Wandel. Hier setzen die von AVB konzipierten „Workshops“, an.
Workshop Verkehrsleiter

Ein Workshop für die Praxis!

Ein Workshop hat einen fachlichen Part, jeweils mit den aktuellen gesetzlichen Änderungen, einen Ausblick auf anstehende Änderungen und einen fachlich moderierten Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Hier werden Erfahrungen aus der Praxis ausgetauscht, Hinweise gegeben und an einem auf Dauer gut funktionierendem Netzwerk gearbeitet.

Auf der Basis der Themen des Orientierungsrahmenplans der Industrie und Handelskammern für die Sach- und Fachkundeprüfung wird der Workshop von AVB konzipiert und strukturiert, ergänzt mit Beispielen aus der Praxis. Abhängig davon, ob es sich um eine offene Veranstaltung handelt oder um eine geschlossene Veranstaltung, dann in der Regel ein „Inhouse-Workshop“, stehen immer folgende Themen im Focus:

Das Güterkraftverkehrsgesetz | Der nationale Güterkraftverkehr | Der 4. Abschnitt des 4. Buches des HGB | Die CMR | Der internationale Güterkraftverkehr | Die EG-Verordnung 1071/09 | Die EG-Verordnung 1072/09 | Das Arbeits- und Sozialrecht | Arbeitsvertrag | Arbeitszeiten | Lenk- und Ruhezeiten | Das Straßenverkehrsrecht | STVO | STVZO | VDI 2700 | praxisorientierte Themen wie Fahrzeugkostenrechnung, Kontrollen, Belehrungen, etc.

Je nach Zusammensetzung der Gruppe kann auf weitere Themen wie Gefahrguttransport, Lebensmitteltransport, Tiertransport, etc. thematisch eingegangen werden.

Sie haben Interesse an einem „Inhouse-Workshop“, in Ihrem Unternehmen oder auch in einer externen Veranstaltungsstätte? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die notwendigen Einzelheiten abzuklären.
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Workshop Verkehrsleiter

Termine

Wir bieten die Workshops bisher in Berlin, Bielefeld, Dortmund, Frankfurt und München an.

Die Mindestteilnehmerzahlen betragen in folgenden Städten:
5 Teilnehmer: Bielefeld und Dortmund
7 Teilnehmer: Berlin, Frankfurt und München
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