Cookie Einstellungen

Nutzung von Cookies: Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Die Cookies unterteilen sich in System Cookies (notwendig für die Funktionalität der Seite) und Analytische Cookies. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Um Ihre Privatsphäre zu schützen, binden wir Google Analytics und andere Tracking-Pixel erst ein, wenn Sie es ausdrücklich erlauben!
Impressum

System Cookies  (Mehr erfahren)
System-Cookies sind unbedingt erforderliche Cookies. Diese tragen dazu bei, dass sich Besucher auf der Website bewegen können, indem sie grundlegende Einrichtungen wie das Navigieren auf den Seiten und den Zugang zu sicheren Bereichen gewährleisten. Ohne diese Cookies würde die Website nicht einwandfrei funktionieren.
Name privacy-statement
Zweck Dieser Cookie speichert, ob die analytischen Cookies akzeptiert wurden und erlaubt dem System das Rendern von Trackingpartner-Skripten.
Cookie Name privacy-statement
Laufzeit 365
Analytische Cookies (Mehr erfahren)
Analytische Cookies erfassen statistische Informationen ausschließlich anonym. Dies hilft uns zu verstehen, wie Besucher die Website nutzen.
Name Google Analytics
Anbieter Google LLC
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Laufzeit 2 Jahre

Hinweis auf Datenübermittlung ins Ausland

Mir ist bekannt, dass im Rahmen der Übermittlung der erfassten Daten bzgl. der Benutzeraktivitäten Daten durch die Google LLC ggf. an die Muttergesellschaft in den USA übermittelt werden, wobei aktuell ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nicht vorhanden ist und auch andere geeignete Garantien für eine sichere Datenübermittlung nicht bestehen, so dass eine derartige Übermittlung mit Risiken verbunden wäre. Insbesondere ist mir bekannt dass die Daten dem Zugriff der US-Behörden, inkl. Sicherheitsbehörden, ausgesetzt sein könnten.

Externe Medien (Mehr erfahren)
Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.
Name Google Maps
Anbieter Google LLC
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Laufzeit 2 Jahre

Hinweis auf Datenübermittlung ins Ausland

Mir ist bekannt, dass im Rahmen der Übermittlung der erfassten Daten bzgl. der Benutzeraktivitäten Daten durch die Google LLC ggf. an die Muttergesellschaft in den USA übermittelt werden, wobei aktuell ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nicht vorhanden ist und auch andere geeignete Garantien für eine sichere Datenübermittlung nicht bestehen, so dass eine derartige Übermittlung mit Risiken verbunden wäre. Insbesondere ist mir bekannt dass die Daten dem Zugriff der US-Behörden, inkl. Sicherheitsbehörden, ausgesetzt sein könnten.

AVB-Blog AVB-Lerncenter AVB-Verlag AVB-Firmenberatung 05741 90 99 250 I 24h-Support / 7 Tage
Expertenkurs Verkehrsleiter (Fortbildung / Weiterbildung)
„Ich würde es besser machen, wenn ich es besser wüsste.“
Expertenkurs Verkehrsleiter

Expertenkurs für Verkehrsleiter und beauftragte Personen

Hinweis: Dieses Ausbildungsmodul ist kein Ersatz für ein Vorbereitungsseminar auf die Sach- und Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Dieses Weiterbildungsangebot richtet sich an aktive Verkehrsleiter und die entsprechend in den betroffenen Firmen „beauftragte Personen“.


Eine offizielle, vom Gesetzgeber festgelegte, Fortbildungs-/Weiterbildungsschulung von Verkehrsleitern ist nicht vorgesehen. Hier wird also anders gearbeitet als vergleichsweise in den Bereichen Gefahrgutbeauftragter, ADR-Schulungen, Berufskraftfahrerausbildung; hier sind regelmäßige Auffrischungsseminare, teilweise mit Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer vorgesehen.

Und doch macht eine regelmäßige Weiterbildung von Verkehrsleitern Sinn. Denn über die Themen Organisationsverschulden und Rechtssicherheit von Führungskräften ergibt sich durchaus die Notwendigkeit einer Weiterbildungsmaßnahme; ebenso aus den Analogien verschiedenster Gesetze, die den betroffenen Personenkreis dazu anhalten, immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Der Satz „weiß ich nicht, hätte ich das mal gewusst“ kann fatale Folgen für den betroffenen Personenkreis haben.

Die Führung eines Unternehmens kann nur durch gezielte, nachweisliche Fortbildungsmaßnahmen sicherstellen, dass die verantwortlichen Mitarbeiter auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung sind.

Eine wesentliche Aufgabe von Führungskräften ist es, Chancen und Risiken, welche sich aus dem Geschäftsverlauf ergeben, gegeneinander abzuwägen und entsprechende Entscheidungen zu treffen. Dabei hängt allerdings die möglicherweise mit falschen Entscheidungen verbundene Haftung als Damoklesschwert über ihnen – haben sie gegenüber der Gesellschaft und deren Gesellschaftern schließlich für die sorgfältige Führung des Unternehmens einzustehen. Dringliche Entscheidungen fördern die Gefahr von Fehlverhalten. Die Geschäftsführer einer GmbH und die Vorstände einer AG haften der Gesellschaft für die sorgfältige Führung des Unternehmens. Die häufigsten und in der Praxis bei weitem überwiegenden Haftungsszenarien sind:
Kontroll- und Überwachungsverschulden

Zur Verantwortung der Geschäftsleitung zählt selbstverständlich ferner, die errichtete Organisation zu überwachen und beim Entdecken von Schwachstellen rechtzeitig die notwendigen Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Wenngleich eine stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung vorgegebener Regeln in den meisten Fällen ausreichend ist, so ist gerade bei neuen Mitarbeitern, abhängig von der Dauer ihrer Beschäftigung und ihrer Qualifikation, eine weitergehende Überwachungspflicht anzunehmen.

Beim Kontroll- und Überwachungsverschulden ist auch noch wie folgt zu beachten:
  • Mitarbeiter müssen mit Regeln vertraut gemacht und zur Einhaltung eben dieser verpflichtet werden.
  • Deren Einhaltung muss kontrolliert werden und bei Nichteinhaltung Sanktionen ausgesprochen werden.



Aufgaben delegieren Aufgabendelegation beschreibt den Prozess, bei dem eine Führungskraft einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin eine mehr oder weniger komplexe Aufgabe überträgt. Sie muss dazu die dafür notwendigen Befugnisse einräumen, sicherstellen, dass die betroffene Person über die notwendigen Kompetenzen verfügt, einen Teil der Verantwortung für die sachgerechte Erledigung der Aufgabe übertragen und den Prozess und das Ergebnis der Aufgabenausführung überprüfen. Im Allgemeinen werden Aufgaben delegiert. Es können aber auch komplexe Tätigkeitsbereiche oder Funktionen im Unternehmen an andere Personen übertragen werden.


Wie umfangreich können delegierte Aufgaben sein
  • Das Spektrum der Delegation von Aufgaben beginnt bei der einfachen Übertragung einer Tätigkeit ohne besondere Befugnisse oder Abtretung von Verantwortung: „Machen Sie doch mal …“.
  • Es reicht bis zur Delegation komplexer Aufgaben, ganzer Tätigkeitsbereiche und Funktionen oder von Projekten, bei der mit der Aufgabe auch ein hohes Maß an Befugnissen eingeräumt, bestimmte Kompetenzen erwartet und Verantwortung übertragen wird.
  • Wichtig ist: Wenn eine Person eine Aufgabe delegiert, kann sie niemals die gesamte Verantwortung für sachgerechte Erledigung der Aufgabe übertragen. Sie trägt immer die Verantwortung, dass die Aufgabe zufriedenstellend erledigt wird, mit – und muss deshalb die Aufgabendurchführung im notwendigen Maße überwachen.
  • Aufgaben oder ganze Tätigkeitsbereiche, die dauerhaft an einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin übertragen werden, sollten nicht jedes Mal neu delegiert werden. Sie werden dann entsprechend in die Stellenbeschreibung übernommen.



Probleme der Aufgabendelegation Aufgaben delegieren – das klingt einfach, ist es aber oft nicht.

Denn beim Delegieren muss immer bedacht werden:

Delegieren heißt, Vertrauen und Zeit investieren, um anderen eine Aufgabe zu übertragen, ihnen Freiräume zu geben, diese Aufgabe zu erfüllen und das erwartete Ergebnis abzuliefern. Am Ende muss das Ergebnis kontrolliert und bewertet werden.

Es bleibt immer ein Risiko, dass die Aufgabe nicht in dem Maße erfüllt wird, wie die Führungskraft das erwartet hat.

Um nun ordnungsgemäß und auch rechtssicher als Verkehrsleiter delegieren zu können, muss man die zu überwachenden Themenbereiche kennen, ebenso die Folgen bei entsprechenden Verstößen.

Hierzu geben nun folgende Punkte einen interessanten Überblick und zumindest eine erste Orientierung:
  • Die sogenannte „Todsündenliste“
  • Die Liste der „schwersten Verstöße“
  • Das Risikoeinstufungsverfahren
Expertenkurs Verkehrsleiter

Onlineseminar-Termine

Wir bieten für die Online-Weiterbildung für Verkehrsleiter mehrere Termine im Jahr an. Dieser Seminartyp ist für den Personenkreis geeignet, für den kein Inhouse-Seminar in Form eines Präsenzseminars oder firmengebundenes Online-Seminar in Frage kommt.
Persönliche Daten / Rechnungsanschrift
Name Teilnehmer/in

Fortbildung / Weiterbildung Verkehrsleiter wählen

Gewählte Fortbildung / Weiterbildung:

BielefeldI24.05.2020I335,00

Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und bin damit einverstanden

Sie wünschen ein Inhouse-Seminar

Expertenkurs Verkehrsleiter

Inhouse

Sie haben ein Interesse an einer firmeninternen Weiterbildung von Verkehrsleitern oder den entsprechenden beauftragten Personen? Als Präsenzweiterbildung oder auch als Online-Weiterbildung? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die Rahmenbedingungen, wie Anzahl der teilnehmenden Personen, den Personenkreis, Termin, etc. abzustimmen.

Firma
Bitte leer lassen
Name / Vorname
Ihre Email
Betreff
Ihre Telefonnummer
Anfrage
Nach Oben
Termin vereinbaren
Newsletter abonnieren
Anrufen
WhatsApp