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Bestehen der Prüfung
Verkehrsleiter Omnibusverkehr
Verkehrsleiter Omnibusverkehr

Bestehen der Prüfung

Hier zeigen wir ergänzend zur Musterprüfungsordnung noch einmal deutlich auf wann die Prüfung bestanden ist, wann nicht oder wann Sie noch in einer mündlichen Prüfung ergänzend Rede und Antwort stehen müssen.

Der schriftliche Prüfungspart besteht aus

Die Prüfungsleistungen werden in allen Prüfungsteilen mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl, 300, teilt sich wie folgt auf die einzelnen Teile auf:

bild

Die Sachgebiete werden in den beiden schriftlichen Prüfungsteilen wie folgt gewichtet:
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktzahl, also 180 Punkte, erreicht hat, wobei in jeder Teilprüfung das Ergebnis nicht unter 50% liegen darf.


Die mündliche Prüfung entfällt, wenn

Folgender Fakt muss aber noch unbedingt erwähnt werden:


Fallstudie Omnibusverkehr:
In dem Prüfungsteil „Fallstudie“ können 105 Punkte erreicht werden. 52,5 Punkte sind absolut notwendig, um den Sprung in die mündliche Prüfung zu schaffen.

Aber Achtung:

Alleine für die Kostenrechnung im Rahmen des Fallbeispiels gibt es bis zu 42 Punkte!!

Fazit:

Wer rechnen kann besteht in der Regel die Prüfung!

Hinweis: In unseren Seminaren rechnen wir alle Varianten möglicher Kostenrechnungsaufgaben in der Prüfung. Zumindest bereiten wir Sie so vor, dass das Rechnen für Sie keine wesentliche Hürde mehr darstellen wird.
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