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Wichtige Information
Update von AVB zu dem Thema Coronavirus (Covid-19)
14.01.2022
Nachdem in der 2. Kalenderwoche 2022 die einzelnen Bundesländer ihre jeweiligen Corona-Schutzverordnungen den vermeintlich aktuellen Gegebenheiten entsprechend angepasst haben, bleibt uns als bundesweiter Seminaranbieter wieder einmal nichts anderes übrig als uns schlau zu lesen. Warum kann man solche Verordnungen nicht mal einfach und gut verständlich formulieren.
Insgesamt stellen wir von AVB fest, auch die geänderten Verordnungen schränken unsere Tätigkeit als „außerschulische Bildungseinrichtung“ nicht, bzw. kaum ein.
Unsere Seminarteilnehmer werden weiterhin 3-4 Tage vor dem von ihnen gebuchtem Seminar eine Info-Mail bezüglich der jeweils geltenden Corona-Schutz-Verordnung erhalten.
Hinweis: Alle Dozenten und Mitarbeiter von AVB-Seminare sind durchgeimpft.
Bleiben Sie weiterhin gesund.
Ihr AVB-Team
Stand 13.11.2021
Corona und immer noch kein Ende in Sicht
Corona hat Deutschland im Griff. Für AVB-Seminare bedeutet das, dass wir uns in den jeweiligen Bundesländern, Landkreisen und Kommunen, in denen wir unsere Vorbereitungsseminare anbieten, schlau lesen müssen, unter welchen Voraussetzungen wir die Kurse durchführen dürfen. Die Vermieter der Seminarräume sind weitere Ansprechpartner für uns.
AVB führt Listen, in denen die Teilnehmer unter der Beachtung der 3 G-Regel eingetragen werden. Geimpft und genesen stellt kein Problem dar, die Nachweise können die Teilnehmer leicht führen. Problematischer wird die Angelegenheit bei dem Thema „getestet“. Hier ist teilweise ein Test vor Ort möglich, in einigen Bundesländern ist aber auch ein PCR-Test erforderlich.
AVB beobachtet die sich ständig ändernde Entwicklung der Vorgaben aufmerksam weiter und wird die Seminarteilnehmer im Rahmen einer E-Mail vor Seminarbeginn informieren.
Aktuelle Informationen der Länder finden Sie selber unter folgendem Link: Aktuelle Rechtsgrundlagen; Corona-Verordnungen der Länder (Stand 11.11.2021)
Hinweis: Alle Dozenten und Mitarbeiter von AVB-Seminare sind durchgeimpft.
Bleiben Sie weiterhin gesund.
Ihr AVB-Team
Stand 04.10.2021
Viel Wesentliches hat sich seit dem 01.09.2021 nicht geändert.
In einigen Bundesländern kann mittlerweile auf den Mindestabstand von 1,50 m und das Tragen der Maske beim Unterricht verzichtet werden, Voraussetzung, alle Seminarteilnehmer sind geimpft oder immunisiert.
Vom Grundsatz her gibt es für die bundesweite Durchführung von Vorbereitungsseminaren auf die IHK-Fachkundeprüfung in den Bereichen Güterkraftverkehr und Personenverkehr keine Einschränkungen mehr.
Einige Seminarraumvermieter fordern neuerdings Nachweise bezüglich des Impfstatus etc. ab. Die Teilnehmer sollen nachweisen das sie geimpft sind, genesen sind, sie sollen einen gültigen PCR Test nachweisen oder einen aktuellen Schnelltest.
Wir halten in den jeweiligen Seminaren entsprechende Listen oder auch Selbsterklärungsvordrucke für die Teilnehmer:innen bereit. Ein großer Mehraufwand entsteht durch eine derartige Aktion nicht. Ob diese Thematik den gegebenen Datenschutzrichtlinien standhält, das möge uns die Politik aus Berlin erklären.
Weiterhin gilt natürlich das Tragen von Masken auf dem Weg zum Seminarplatz und auf dem Weg in die Pause.
Die derzeitige Corona-Lage ermöglicht es AVB-Seminare, die bundesweit angebotenen Vorbereitungsseminare auf die IHK-Fachkundeprüfung in den Bereichen Güterkraftverkehr und Personenverkehr nahezu ohne Einschränkungen durchführen zu können.
Natürlich werden weiterhin die AHA-Regeln beachtet sowie die von den jeweiligen Kreisen vorgegebenen Maßnahmen. Diese stellen in der Regel aber keine unüberbrückbaren Hindernisse in Bezug auf die Durchführung der Seminare dar.
Während wir von AVB-Seminare bundesweit Präsenzseminare durchführen dürfen, müssen wir leider in Bayern, und zwar in Schweinfurt und Augsburg in der Woche vom 17.05. – 21.05.2021 die geplanten Präsenzseminare absagen. Die jeweiligen Inzidenzwerte in den Orten und Regionen liegen zu hoch, so dass schon jetzt klar ist, die Seminare werden nicht als Vor-Ort-Seminare stattfinden können.
Für solche Fälle ist AVB-Seminare aber gut gerüstet und bietet den interessierten Teilnehmern das Vorbereitungsseminar als Online-Vollzeitseminar an. Für die Teilnehmer komplett unkompliziert. Mit den bisher durchgeführten Online-Seminaren haben die Teilnehmer und wir von AVB nur positive Erfahrungen gemacht.
Informationen finden Sie unter Menüpunkt „Fachkunde Online“.
Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sofort, wenn die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die jeweiligen Seminare haben sollte.
Bleiben Sie weiterhin gesund.
Ihr AVB-Team
Stand 24.03.2021
Nach den aktuell geltenden Corona Schutzverordnungen kann AVB-Seminare die Vorbereitungsseminare auf die IHK-Fachkundeprüfung in den Bereichen Güterkraftverkehr, Omnibusverkehr und Taxi-/Mietwagenverkehr grundsätzlich bundesweit als Präsenzseminar anbieten und durchführen.
AVB-Seminare orientiert sich grundsätzlichen an den jeweils aktuell geltenden Verordnungen der jeweiligen Bundesländer.
Sollten sich kurzfristig Änderungen ergeben, werden angemeldete Teilnehmer sofort von AVB per E-Mail oder per Telefon informiert.
Bleiben Sie weiterhin gesund.
Ihr AVB-Team
Stand 15.02.2021
Es gibt immer wieder, verständlicherweise, Anfragen, ob Seminare stattfinden, durchgeführt werden, etc..
Ab dem 15.02.2021 ist unter Auflagen, Beachtung der AHA Regel,
begrenzte Teilnehmerzahl je nach Seminarraumgröße, etc.,
die Durchführung der Vorbereitungsseminare auf die IHK-Fachkundeprüfung für die
Bereiche Güterkraftverkehr und Personenverkehr, bundesweit wieder möglich.
Sollten sich Änderungen ergeben, werden angemeldete Teilnehmer sofort von AVB informiert.
Bleiben Sie weiterhin gesund.
Ihr AVB-Team
Stand 09.01.2021
Das Jahr 2021 hat gerade begonnen und Corona beschäftigt uns natürlich weiter.
Wir listen hier zu Ihrer Information nun so nach und nach die Auszüge aus den
jeweils geltenden Coronaschutzverordnungen der einzelnen Bundesländer auf, die
für uns als Seminaranbieter im „außerschulischen Bereich“ zu beachten sind.
Hamburg
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 30. Juni 2020 (gültig ab 11. Januar 2021)
§ 9 Allgemeine Vorgaben für Veranstaltungen
(1)
Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, sind Veranstaltungen
im Freien nur mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und
in geschlossenen Räumen nur mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und
Teilnehmern zulässig, wenn die folgenden Vorgaben erfüllt werden:
die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 sind einzuhalten,
ein Schutzkonzept ist nach Maßgabe von § 6 zu erstellen,
es sind Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben,
zwischen dem Publikum und Bühnen oder Podien ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu gewährleisten,
bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt für alle anwesenden Personen
eine Maskenpflicht nach § 8 mit der Maßgabe, dass die Mund-Nasen-Bedeckungen während des
Verweilens auf Sitzplätzen abgelegt werden dürfen
§ 19 Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Fahrunterricht
(1) Für den Betrieb staatlicher und privater Bildungs- und
Ausbildungseinrichtungen, für Angebote beruflicher Aus- und
Fortbildung sowie für den Betrieb von Einrichtungen von Sprach-,
Integrations-, Berufssprach- und Erstorientierungskursträgern
gelten die folgenden Vorgaben:
1. die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 sind einzuhalten,
2. es sind Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben,
3. ein Schutzkonzept ist nach Maßgabe von § 6 zu erstellen,
3a. für anwesende Personen gilt in geschlossenen Räumen eine Maskenpflicht nach
§ 8 mit der Maßgabe, dass die Mund-Nasen-Bedeckungen während des Verweilens auf
dauerhaft eingenommenen Plätzen, während Vorträgen, insbesondere durch das
Lehrpersonal sowie während körperlicher Betätigungen gemäß Absatz 2 abgelegt
werden dürfen,
4. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Lerngruppen dürfen am jeweiligen
Lernort nicht durchmischt werden und alle lerngruppenübergreifenden Aktivitäten
entfallen; dies gilt nicht für Prüfungshandlungen,
5. die Pausenregelung erfolgt in der Form, dass unterschiedliche Lerngruppen zeitversetzt
Gemeinschaftsräume oder Gemeinschaftsflächen betreten.
Niedersachsen
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2
(Niedersächsische Corona-Verordnung)
§ 2
(3) Die Kontaktbeschränkungen nach Absatz 1 und das Abstandsgebot nach Absatz 2 gelten nicht
1. gegenüber den Personen im Sinne des Absatzes 1,
2. (gestrichen)
3. im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr,
4. im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines politischen Mandats,
5. bei Veranstaltungen und Sitzungen des Niedersächsischen Landtags, seiner Gremien und Fraktionen
und von kommunalen Vertretungen, deren Gremien, Fraktionen und Gruppen sowie bei Versammlungen von
Parteien und Wählergruppen zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber nach den jeweiligen
wahlrechtlichen Regelungen für bevorstehende Wahlen,
6. im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung,
7. im Rahmen der Aus- und Fortbildung im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes
sowie des Rettungsdienstes……………………………
Hessen
Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) mit Gültigkeit ab 11.01.2021
Außerschulische Bildungsangebote in Präsenz sind in Hessen nach wie vor erlaubt.
folgenden Regelungen aus der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
(CoKoBeV) sollten Leitungskräfte in Bildungseinrichtungen kennen.
§ 1a Abs. 3 CoKoBeV:
Die Pflicht der Mund-Nasen-Bedeckung gilt NICHT für Lehrende an Hochschulen,
Berufsakademien, Musikakademien sowie außerschulischen Bildungseinrichtungen
und Beteiligte an Prüfungen, wenn ein Hygienekonzept besteht, das zumindest die
einzuhaltenden Abstände und den regelmäßigen Luftaustausch sicherstellt.
Nr. 6 der Auslegungshinweise zum § 5 der CoKoBeV:
Eine Gruppenobergrenze besteht in Einrichtungen nicht.
Nordrhein-Westfalen
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 7. Januar 2021
§ 6 Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken
(2) Interne Unterrichtsveranstaltungen einschließlich dazugehöriger Prüfungen im Rahmen von
Vorbereitungsdiensten und der Berufsaus-, -fort- und -weiterbildung an den der Berufsaus-,
-fort- und -weiterbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Hochschulen, Schulen, Instituten
und ähnlichen Einrichtungen sowie in Gerichten und Behörden sind in Präsenz unzulässig.
Prüfungen, die nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verlegt werden können oder
deren Verlegung den Prüflingen nicht zumutbar ist, sind nur unter Beachtung der
Regelungen der §§ 2 bis 4a zulässig; das gleiche gilt für in Präsenz unverzichtbare
Veranstaltungen zur Vorbereitung dieser Prüfungen.
Praktische Ausbildungsabschnitte sind nur unter Berücksichtigung der Vorgaben für den
jeweiligen Praxisbereich zulässig. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den vorstehenden
Regelungen zulassen, wenn die Bildungsangebote eine besondere Bedeutung für die nachhaltige
Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Polizei und Feuerwehren,
der medizinischen Versorgung oder Pandemiebewältigung, haben und die Bildungseinrichtungen über
ausreichende Hygienekonzepte verfügen.
Das Gleiche gilt für berufsbezogene Bildungsangebote, wenn diese nicht ohne schwere Nachteile
(Versäumen von Prüfungen, Verlust von Ausbildungsfinanzierungen und so weiter) für die
Teilnehmer entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem 31.
Januar 2021 verschoben werden können.
§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote
(1)
Zulässig bleiben unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a nur berufs- und schulabschlussbezogene
Präsenzprüfungen und darauf vorbereitende Maßnahmen in Präsenz, wenn sie aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verlegt werden können
oder eine Verlegung den Prüflingen nicht zumutbar ist.
(1a)
Das Gleiche gilt für berufsbezogene Bildungsangebote, wenn diese nicht ohne schwere Nachteile
(Versäumen von Prüfungen, Verlust von Ausbildungsfinanzierungen und so weiter) für die
Teilnehmer entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar
2021 verschoben werden können.
Medizinisch oder therapeutisch gebotene Angebote der Selbsthilfe sind unter Beachtung der
Regelungen der §§ 2 bis 4a dieser Verordnung auch in Präsenz zulässig, wenn die Durchführung
vorab der zuständigen Behörde angezeigt wird.
In den nächsten Tagen veröffentlichen wir an dieser Stelle die für unsere Tätigkeit maßgebenden
Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer.
Berlin
SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
§ 13a Berufliche Bildung
(2) Die Verantwortlichen für Angebote beruflicher Bildung sind grundsätzlich gehalten, zur
Vermeidung physisch sozialer Kontakte den Lehrbetrieb vorrangig in alternativen Formen zum
Präsenzunterricht durchzuführen, sofern dies möglich und mit dem Lernziel vereinbar ist. Bei
Durchführung in Präsenzform ist die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung zu gewährleisten.
Baden-Württemberg
Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
Veranstaltungen
Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum.
Ausnahmen:
Gerichtsverhandlungen.
Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen.
Betriebsversammlungen.
Prüfungen und deren Vorbereitung.
Eheschließungen.
Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe).
Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriften- sammlungen.
(1) Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung nach dem
Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie
sonstige außerschulische Bildungsangebote sind vorbehaltlich Abs. 2 in Präsenzform untersagt.
(2) 1Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des
Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sind zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein
Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. 2Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht
zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei
Präsenzveranstaltungen am Platz. 3§ 17 Satz 2 gilt entsprechend. 4Der Betreiber hat ein Schutz- und
Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
(3) Der Unterricht an Musikschulen ist in Präsenzform untersagt.
(4) Fahrschulunterricht, Nachschulungen und Eignungsseminare an Fahrschulen sind in Präsenzform untersagt.
Ergänzung von AVB-Seminare:
Gerne hätten wir für uns passende Ausnahmeregelungen gefunden. Leider gab es keine zu finden. Also
findet zumindest im Januar kein AVB-Seminar im Bundesland Bayern statt.
Sollte der geneigte Leser eine Ausnahme kennen oder finden, bitte an folgende
E-Mailadresse senden: info@avb-seminare.de
Rheinland-Pfalz
Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) Vom 8. Januar 2021
§ 14 Hochschulen, Außerschulische Bildungsmaßnahmen und Aus-, Fort- und Weiterbildung
(2)............
Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Einrichtungen außerhalb der allgemeinbildenden und
berufsbildenden Schulen sowie außerhalb der Lernorte nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 BBiG bzw. § 26 Abs. 2
Nr. 6 HwO, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder privatrechtlicher Vereinbarungen integraler
Bestandteil eines Ausbildungsverhältnisses sind, sind nur digital zulässig.
Über eine von Satz 1 abweichende regionale oder landesweite Öffnung einzelner Einrichtungen für
Präsenzveranstaltungen entscheidet das für den jeweiligen Bildungsbereich zuständige Ministerium im
Einvernehmen mit dem für die gesundheitlichen Angelegenheiten zuständigen Ministerium
Nicht aufschiebbare Prüfungen nach den §§ 37 und 48 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 4.
Mai 2020 (BGBl. I S. 920) in der jeweils geltenden Fassung sowie nach den §§ 31, 39, 45 und 51 a der
Handwerksordnung (HwO) in der Fassung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095) in der
jeweils geltenden Fassung oder vergleichbare bundes- oder landesrechtlich geregelte
und nicht aufschiebbare Prüfungen sowie die zur Durchführung dieser Prüfungen zwingend erforderlichen
Vorbereitungsmaßnahmen, auch beispielsweise in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, sind abweichend
von Satz 1 in Präsenzform unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen auch in öffentlichen und privaten
Einrichtungen zulässig.
Gleiches gilt für nicht aufschiebbare Prüfungen, die auf Grundlage einer Verordnung nach den §§ 53, 54 oder
58 BBiG oder den §§ 42 oder 42 j HwO vorgenommen werden. Es gilt § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 bis 7
entsprechend.
...................
Bleiben Sie weiterhin gesund.
Ihr AVB-Team
Stand 16.12.2020
Auswirkungen von Corona auf den Seminarbetrieb
Seit dem 16.12.2020 gilt wieder ein bundesweiter Shutdown.
Wir von AVB-Seminare haben sämtliche auf unser Geschäft zutreffenden Corona-Verordnungen der
einzelnen Bundesländer studiert. Bis zum 10.01.2021 werden keine Präsenzseminare durchgeführt werden können.
Das ist die eindeutige Aussage der geltenden Verordnungen, ergänzt durch eindeutige Aussagen der jeweils
zuständigen Ordnungsämter der Seminarstandorte.
Insofern waren wir gezwungen für die ursprünglich 4 geplanten Seminare in der 01. KW 2021 Ersatztermine anzuberaumen.
Wir listen hier noch einmal die betroffenen Termine und Seminarorte auf:
An dieser Stelle dürfen wir uns von AVB für die freundliche und absolut unkomplizierte Zusammenarbeit mit
unseren Seminarraumgestellern und Partnern bedanken.
Alle angemeldeten und damit betroffenen Teilnehmer wurden per Mail informiert. Ergänzend dazu,
werden wir in den kommenden Tagen noch telefonisch Kontakt aufnehmen.
Zum jetzigen Zeitpunkt müssen wir davon ausgehen, dass alle Seminare ab dem 11.01.2021 planmäßig stattfinden.
Sollte die geplante Konferenz der MPs und der Bundeskanzlerin am 05.01.2021 uns andere Erkenntnisse liefern,
werden wir erneut entsprechend reagieren und mit den betroffenen Teilnehmern Kontakt aufnehmen.
Bleiben Sie weiterhin gesund.
Ihr AVB-Team
Stand 09.12.2020
AVB-Seminare beobachtet sehr genau die weitere Entwicklung der jeweils geltenden CoronaSchVO.
Sollte es in den jeweiligen, von AVB-Seminare beschulten Bundesländern oder Orten, wesentliche Änderungen,
die Auswirkung auf die Seminare haben, geben, werden wir sofort darüber informieren. Angemeldete Teilnehmer
werden unverzüglich direkt per Mail und Telefon informiert.
Hier nun Auszüge aus der
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
vom 30. November 2020 für Nordrhein-Westfalen
Im Jahr 2020 hat AVB-Seminare noch 2 Seminare vor der Brust, beide in NRW, in
Münster
und in Hagen, jeweils vom 14.12. – 18.12.2020.
Nach jetzigem Stand (09.12.2020) werden beide Seminare stattfinden.
Hier veröffentlichen wir die wesentlichen Punkte aus der CoronaSchVO für
das Land NRW vom 30.11.2020, die auf die Seminare von AVB-Seminare zutreffen:
§ 6 Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken
(1) Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen und an den Schulen des Gesundheitswesens ist
nach Maßgabe gesonderter Anordnungen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zulässig.
(2) Interne Unterrichtsveranstaltungen und praktische Übungen einschließlich dazugehöriger Prüfungen
im Rahmen von Vorbereitungsdiensten und der Berufsaus-, -fort- und -weiterbildung an den der Berufsaus-,
-fort- und -weiterbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Hochschulen, Schulen, Instituten und
ähnlichen Einrichtungen sowie in Gerichten und Behörden sowie sonstige staatliche Prüfungen
sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a zulässig.
(3) Bei Aus-, Fort- und Weiterbildungstätigkeiten, die eine Unterschreitung des Mindestabstands erfordern
(zum Beispiel bei praktischen Übungen zur Selbstverteidigung oder zur Durchsuchung von Personen) und bei
entsprechenden Prüfungen ist bei notwendiger Unterschreitung des Mindestabstands auf eine möglichst
kontaktarme Durchführung, vorheriges Händewaschen beziehungsweise Händedesinfektion, das Tragen einer
Alltagsmaske (soweit tätigkeitsabhängig möglich) zu achten.
(4) In Bibliotheken einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven entfällt das Erfordernis der einfachen
Rückverfolgbarkeit für Personen, die die Einrichtung ausschließlich zur Abholung bestellter Medien oder zur Rückgabe von Medien aufsuchen.
§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote
(1) Ausbildungs- und berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer
Grundbildungsangebote sowie Angebote, die der Integration dienen, und Prüfungen von:
1. Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit,
2. Volkshochschulen sowie
3. sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen Einrichtungen und Organisationen
sowie Angebote der Selbsthilfe und musikalischer Unterricht sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a zulässig.
Andere Bildungsangebote sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere Sportangebote der Bildungsträger sowie Freizeitangebote wie Tagesausflüge,
Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche.
(1a) Abweichend von Absatz 1 bleiben Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe geöffnet, wobei die zulässige Gruppengröße höchstens 10 Personen beträgt.
(2) Bei Aus-, Fort- und Weiterbildungstätigkeiten, die eine Unterschreitung des Mindestabstands erfordern und bei entsprechenden Prüfungen
ist bei notwendiger Unterschreitung des Mindestabstands auf eine möglichst kontaktarme Durchführung, vorheriges Händewaschen beziehungsweise
Händedesinfektion und das Tragen einer Alltagsmaske (soweit tätigkeitsabhängig möglich) zu achten.
(3) Das Erfordernis des Mindestabstands gilt nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen, wobei sich im Fahrzeug nur
Fahrschülerinnen und Fahrschüler, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter sowie Prüfungspersonen aufhalten dürfen.
§ 3 Alltagsmaske
(4) Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen sind
1. Lehrkräfte bei Bildungsangeboten nach § 6 und § 7.....
sowie Beteiligte an Prüfungen nach § 6 Absatz 2, wenn der Mindestabstand zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.....
Bleiben Sie weiterhin gesund. Wir freuen uns auf Sie!
Stand 15.11.2020
Auch im Bundesland Hessen finden unsere Seminare statt
Außerschulische Bildungsangebote sind weiterhin erlaubt (§ 5 CoKoBeV)
Bei außerschulischen Bildungsangeboten sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten muss der Unterricht so
erfolgen, dass die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur
Hygiene wo immer möglich beachtet werden können.
Eine Gruppenobergrenze besteht in
Einrichtungen nicht. In geschlossenen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu
tragen.
(CoKoBeV = Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)
Stand 29.10.2020
Corona und noch lange kein Ende in Sicht! Auswirkungen auf den Seminarbetrieb!
Erstmal eine gute Nachricht. AVB-Seminare finden statt; natürlich unter den Auflagen der jeweils geltenden CoronaSchVo. Die am 28.10.2020 durch die MPK (Ministerpräsidentenkonferenz) und dann ab dem 2.11.2020 geltenden Beschlüsse, haben keinen Einfluss auf unsere Seminarveranstaltungen - diese finden unter den seit April geltenden Abstands- und Hygieneregelungen weiterhin statt.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind aber auch deutlich im Bereich der Vorbereitungsseminare auf die IHK-Fachkundeprüfung in den Bereichen Güterkraftverkehr und Personenverkehr (Taxi-/Mietwagenverkehr und Omnibusverkehr) für AVB-Seminare als führender Seminarveranstalter zu spüren.
Änderungen und Besonderheiten die jeweiligen Seminarorte und Seminarstätten betreffend werden wir an dieser Stelle zeitnah veröffentlichen.
AVB bietet die Vorbereitungsseminare bundesweit an ca. 30 Standorten in nahezu jedem Bundesland an. Und genau da beginnt das Problem; während unter anderem in Nordrhein-Westfalen es kaum nennenswerte Beschränkungen gibt, in den Seminarräumen kann unter bestimmten Voraussetzungen jeder Seminarplatz besetzt werden, ist dies in anderen Bundesländern nicht im Ansatz der Fall. Dort sind die Seminarplätze teilweise um fast 50% reduziert. Das bedeutet:
Es gibt einen Teilnehmerstau aufgrund fehlender Seminarplätze
Aufgrund reduzierter Teilnehmerzahlen bei den IHK-Prüfungen gibt es einen Prüfungsstau
Wie reagiert AVB-Seminare auf diese Umstände?
Die von AVB-Seminare angebotenen Vorbereitungsseminare sind so konzipiert, dass sie unabhängig von den Prüfterminen der jeweiligen IHKs eine optimale und vor allem nachhaltige Prüfungsvorbereitung garantieren.
Die Seminarteilnehmer erhalten während dem Seminar umfangreiches Material, um sich auch nach Seminarende weiter optimal auf die anstehende Prüfung vorbereiten zu können. 15-20 Minuten lernen pro Tag bis zur Prüfung sollten ausreichen, um das bislang Erlernte zu festigen und das erworbene Wissen zu erweitern.
AVB-Seminare hat die Zahl der Vorbereitungsseminare erhöht.
So können wir von AVB auf die starke Nachfrage nach Seminarplätzen reagieren.
Wir von AVB haben keinen Einfluss auf die Entscheidungen aus Berlin oder aus den jeweiligen Bundesländern. Wir können uns nur den gesetzten Rahmenbedingungen anpassen und das Beste daraus machen. Bislang gelingt das sehr ordentlich.
Sie haben Fragen zu den jeweiligen Schutzkonzepten in den jeweiligen Seminarorten und Seminarstätten?
Rufen Sie uns an und stellen Sie uns Ihre Fragen: 05741 9099250. Unser Team beantwortet Ihre Fragen gerne mit gewohnter Kompetenz.
Für Seminarteilnehmer aus dem Raum NRW veröffentlichen wir an dieser Stelle den für unsere Seminare wesentlichen
§ 7, „Weitere außerschulische Bildungsangebote“
(1) Bei der Durchführung von Bildungsangeboten und Prüfungen von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Volkshochschulen, Musikschulen sowie sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen Einrichtungen und Organisationen sowie bei Angeboten der Selbsthilfe sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, zur Begrenzung des Zutritts zu Schulungs- und Prüfungsräumen und zur Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sicherzustellen. Ausnahmen des Mindestabstandes bestehen nur beim Betreten und Verlassen des Unterrichtsraums sowie bei kurzzeitigen Bewegungen zwischen den Sitzreihen. In diesen Fällen ist verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung (§ 2 Absatz 3) zu tragen.
Wenn die Teilnehmer an festen Sitz- oder Arbeitsplätzen lernen, kann für die Sitz- oder Arbeitsplätze das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 ersetzt werden.
Stand 26.09.2020
Corona und kein Ende
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung in Bezug auf die Corona-Pandemie ist es auch für AVB-Seminare geboten, die Veränderungen in den jeweiligen Bundesländern, Städten und Gemeinden sowie in den für unser Gewerbe wesentlichen Verordnungen und Vorschriften genauestens zu beobachten und umzusetzen.
Bislang stellen uns die Auflagen vor keine wesentlichen Hürden, ausgenommen dem Fakt, dass wir in einigen Bundesländern die eigentlich mögliche Teilnehmerkapazität nicht ausschöpfen können, sondern aufgrund der Abstandsregelung teilweise nur 50 % der möglichen Teilnehmer in einem Seminar platzieren können. Aus wirtschaftlicher Sicht nur bedingt zufriedenstellend, aus gesundheitlicher Sicht aber absolut nachvollziehbar und daher notwendig.
Bei AVB-Seminaren gilt weiterhin:
Tragen des Mundschutzes außerhalb des Seminarraume
Desinfektion der Hände
Abstandsregelung in den Pausen
es gelten teilweise weiterhin Einschränkungen in den Pausen in Bezug auf das Anbieten von Heißgetränken (Kaffee, Tee), abhängig auch von den Vorgaben der Seminarraumanbieter
Eine persönliche Bemerkung:
Auf Regen folgt auch wieder Sonnenschein! Wir wissen zwar nicht, wie lange uns die Krise im Griff hält, aber jeder von uns hat die Gelegenheit das Beste daraus zu machen. Die staatlichen Vorgaben sind hart (sind sie wirklich so hart?), aber sie lassen auch weiterhin ein menschliches Leben zu. Viele Standpunkte können jetzt überdacht werden, viele Ziele, privat und beruflich, können neu justiert werden. Wir können versuchen das Beste zu erreichen und aus der Situation zu machen. Wir freuen uns, wenn wir unseren Kunden heute und auch später weiterhin dabei behilflich sein können ihre beruflichen Ziele zu erreichen.
Nachdem sich die Einschneidungen im privaten und beruflichen Umfeld immer weiter reduzieren, versuchen wir unseren Mitarbeitern, Teilnehmern und auch den Auftraggebern wieder ein verlässliches Angebot, nach jeweils vorgegebener Konzeption, zu bieten. In der Krise haben wir aber Vieles gelernt, einiges verändert. Wir versuchen die gemachten Erfahrungen auch in den Präsenzunterricht einfließen zu lassen. Dies gelingt sehr gut und wir dürfen feststellen, wir haben seit März 2020 nicht einen Teilnehmer / eine Teilnehmerin gehabt, die sich nicht an die Vorgaben gehalten hat.
Dafür sagt AVB: “Danke“
Bleiben Sie weiterhin gesund. Wir freuen uns auf Sie!
Stand 07.08.2020
In NRW ist die Begrenzung der Anzahl von Seminarteilnehmern gekippt worden
"Wenn die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen, kann für die Sitzplätze das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 ersetzt werden. (Sitzplan)"
So steht es in der CoronaSchVo in der Fassung vom 01.07.2020.
Für uns als Seminarveranstalter im Bereich der außerschulischen Bildungsangebote ein wirklich positives Signal aus NRW.
Wir von AVB Seminare arbeiten weiter konsequent unter der Beachtung der Auflagen der CoronaSchVo des jeweiligen Bundeslandes sowie der Vorgaben der einzelnen Gusundheitsämter, das bedeutet tragen des Mundschutzes außerhalb des Seminarraumes, Desinfektion der Hände, es gelten weiterhin Einschränkungen in den Pausen in Bezug auf das Anbieten von Heissgetränken (Kaffee, Tee), Abstandsregelung in den Pausen.
Allerdings setzen nicht alle Anbieter von den von uns angemieteten Seminarräumen den oben genannten Passus 1:1 um; hierfür haben wir aufgrund der bekannten Pandemielage Verständnis und passen uns dort den vorgegebenen Regeln an, das bedeutet evtl. die Reduzierung der Teilnehmer an einem Seminar.
Wie die Regelungen sich in den anderen Bundesländern außerhalb von NRW darstellen, prüfen wir selbstverständlich nahezu täglich auf eventuelle Veränderungen für jede unserer bundesweit betriebenen Ausbildungsstätten.
AVB-Seminare sagt "Danke".
An dieser Stelle dürfen wir uns für die 100%ige problemlose Umsetzung der genannten Einschränkungen in den jeweiligen Vorbereitungsseminaren auf die IHK-Fachkundeprüfung in den Bereichen Fachkunde Güterkraftverkehr (Verkehrsleiter), Fachkunde Omnibusverkehr (Verkehrsleiter) und Fachkunde Taxi-/Mietwagenverkehr (Betriebsleiter) durch die jeweiligen Seminarteilnehmer / innen bedanken.
Bleiben Sie weiterhin gesund. Wir freuen uns auf Sie!
Stand 30.06.2020
Wir von AVB-Seminare führen bereits unter den bekannten Hygiene- und Abstandsauflagen Seminare zur Prüfungsvorbereitung Sach- und Fachkunde im Bereich Verkehrsleiter Güterkraftverkehr, Verkehrsleiter Omnibusverkehr und Betriebsleiter Taxi- Mietwagenverkehr durch.
Auswirkungen auf die Seminare von AVB und die Sach- und Fachkundeprüfungen der Industrie- und Handelskammern für die Bereiche des Güterkraftverkehrs, Omnibusverkehrs und des Bereichs Taxi-/Mietwagenverkehr
Seit einigen Wochen führt AVB-Seminare wieder die Seminare zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung in den Bereichen Fachkunde Güterkraftverkehr (Verkehrsleiter), Fachkunde Omnibusverkehr (Verkehrsleiter) und Fachkunde Taxi-/Mietwagenverkehr (Betriebsleiter) durch; die Seminare werden unter Beachtung der durch die Covid-19 Pandemie notwendig gewordenen Schutzmaßnahmen durchgeführt, also Abstand halten, Mund- und Nasenschutz wo vorgesehen und erforderlich (nicht während der Ausbildungsphase), Handdesinfektion.
Die jeweiligen Seminarraumvermieter haben sich in Bezug auf die erforderlichen Hygienemaßnahmen hervorragend aufgestellt und die Durchführung der Seminare läuft absolut reibungslos.
Allerdings dürfen wir nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern in die jeweiligen Seminare aufnehmen, um die Abstandsregeln einhalten zu können. Hier achten wir auf die Reihenfolge der eingehenden Seminaranmeldungen.
Während der Seminare darf kein Heißgetränk wie Kaffee oder Tee angeboten werden, wohl aber Kaltgetränke in Flaschen.
Probleme werden uns von Teilnehmern hinsichtlich der jeweiligen Prüfungstermine der einzelnen Industrie- und Handelskammern mitgeteilt. Ausgebuchte Prüfungen, teilweise erst Prüfungen in 3-4 Monaten, etc.
Hier muss berücksichtigt werden, dass es auf Grund der Corona-Krise zwangsläufig eine Prüfungsstau geben muss; die IHKs können auch in ihren Prüfungen nur noch eine begrenzte Anzahl an Prüflingen aufnehmen. Die Hinzunahme neuer Prüfungstermine ist auch nicht immer so einfach wie sich das manch einer von uns vorstellt. Räume müssen zur Verfügung stehen, die jeweiligen Prüfungskommissionen zusammengestellt werden, viele weitere organisatorische Maßnahmen sind im Vorfeld einer Prüfung notwendig.
Insofern begrüßen wir von AVB die Bemühungen einiger Industrie- und Handelskammern weitere Prüfungstermine zu organisieren.
Interessenten an den Vorbereitungsseminaren auf die Fachkundeprüfung kann man von dieser Stelle nur auffordern, sich selbst über jeweilige Internetseite der IHK hinsichtlich der Prüftermine laufend zu informieren.
In der Regel werden bei schon terminierten Prüfungen immer wieder Plätze durch Absage schon gemeldeter Teilnehmer frei; auch neue Zusatztermine werden veröffentlicht.
Eventuell kann sich der Prüfungskandidat auch von seiner IHK für die Prüfung bei anderen IHK freistellen lassen. Hier sind die Vorgaben zum Teil sehr unterschiedlich; auch hier sollte der Prüfling mit seiner zuständigen IHK Kontakt aufnehmen, um die Modalitäten zu klären.
Wir von AVB-Seminare sind Ihnen dabei gerne behilflich.
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Stand 25.05.2020
Wir von AVB-Seminare haben bereits unter den Hygiene- und Abstandsauflagen wieder angefangen unsere Seminare zu veranstalten.
Die Seminarplätze sind aufgrund der einzuhaltenden Mindestabstände limitiert, bitte melden Sie sich zeitnah an.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns auch telefonisch und per E-Mail.
Tel: 05741/9099250 oder E-Mail: info@avb-seminare.de
Nach aktuellem Stand können Seminare im außerschulischen Bildungsbereich wieder in allen für AVB relevanten Bundesländern durchgeführt werden.
Teilweise natürlich auf Grund entsprechender Verordnungen der Länder
nur mit einer begrenzten Teilnehmeranzahl und unter Beachtung vorgegebener
hygienischer Bedingungen, die wir von AVB natürlich genau befolgen und einhalten.
In Bezug auf die Vergabe der begrenzten Teilnehmerplätze in den jeweiligen
Seminaren richten wir uns nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
Auch die Industrie- und Handelskammern haben ihren Prüfbetrieb wieder aktiviert.
Im Moment sieht es so aus, dass wir von AVB-Seminare fast uneingeschränkt wieder unserer Tätigkeit nachgehen können.
Insofern werden wir an dieser Stelle keine weiteren Informationen posten; lediglich,
sollten weitere Entscheidungen der Länder bezüglich Covid-19 getroffen werden, die wider Erwarten unseren Seminarbetrieb beeinflussen würden.
Wir freuen uns wieder auf Sie als Teilnehmer in unseren bundesweit angebotenen Seminaren.
Bleiben Sie gesund! Wir sehen uns irgendwo in Deutschland!
Stand 11.05.2020, 08:30 Uhr
Fast alle bundesweit angebotenen AVB-Seminare werden wie terminiert und geplant stattfinden. Natürlich werden die vorgegebenen Auflagen hinsichtlich der hygienischen Bedingungen, der Abstandsregelung, etc. berücksichtigt und erfüllt. Bei begrenzter Teilnehmeranzahl in einigen Seminarstätten vergeben wir die Plätze in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Vorgabe in z.B. Nordrhein-Westfalen sind 5 qm pro Person.
Nach aktuellem Stand können Seminare im außerschulischen Bildungsbereich wieder in folgenden für AVB relevanten Bundesländern durchgeführt werden:
Nordrhein-Westfalen
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Berlin
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Niedersachsen
Bremen
In Hamburg starten die Seminare nun ab 06.2020 wieder, melden Sie sich jetzt für den Seminartermin in Hamburg an.
So langsam normalisiert sich auch wieder der Seminarbetrieb für AVB-Seminare. Nach jetzigem Stand werden wir keine Seminare mehr absagen müssen. Alle Seminare werden wie terminiert und geplant stattfinden.
Nach jetzigem Stand werden wir kaum noch Seminare absagen müssen. Fast alle Seminare werden wohl wie terminiert und geplant stattfinden. Natürlich werden die vorgegebenen Auflagen hinsichtlich der hygienischen Bedingungen berücksichtigt und erfüllt. Seminare mit einer begrenzten Teilnehmeranzahl werden von AVB entsprechend nach Eingang der Anmeldungen geschlossen. Vorgabe in z.B. Nordrhein-Westfalen sind 5 qm pro Person.
Nach aktuellem Stand können Seminare im außerschulischen Bildungsbereich wieder in folgenden Bundesländern durchgeführt werden:
Die geplanten Seminare in Gießen, sowie in Mannheim / Wachenheim für kommende Woche sind abgesagt. Hier gab es noch Probleme mit den Seminarraumgestellern. Ein Teil der angemeldeten Teilnehmer konnte auf andere Seminarorte umgebucht werden. Die betroffenen Kursteilnehmer erhalten zeitnah eine Information per Mail.
Uns fehlen auch noch Informationen bezüglich der Bundesländer Niedersachsen, Hamburg und Bremen. Sobald hier Näheres bekannt ist werden wir unsere obige Auflistung ergänzen.
Unsere bundesweiten Seminartermine finden Sie unter unserem Menüpunkt: „Fachkundeseminar direkt buchen“.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 05741 9099250 oder senden Sie uns eine Mail info@avb-seminare.de
Und noch ein Hinweis:
Das AVB-Lerncenter schenkt ihnen bei Buchungen bis zum 10.05.2020 zwei Wochen Lernen kostenfrei on top auf Ihr gebuchtes Lernpaket!
Bleiben Sie gesund!
Stand 30.04.2020, 15:00 Uhr
Für AVB-Seminare GmbH & Co. KG steht die Gesundheit unserer Seminarteilnehmer an erster Stelle.
Um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen, sagen wir von AVB alle Seminare bis zum 03.05.2020 ab.
Wir gehen davon aus ab dem 04.05.2020 unsere Seminare wieder veranstalten zu dürfen.
Sollte es ab dem 04.05.2020 nur möglich sein, Seminare mit Auflagen, z.B. reduzierte Teilnehmerzahlen (z.B. max. 5 TN pro Seminar oder Mindestabstand und dadurch weniger Seminarplätze), durchzuführen, werden wir die Plätze in der Reihenfolge der eingehenden Buchungen vergeben bzw. bereits gebuchte Seminarplätze berücksichtigen.
Bitte melden Sie sich zeitnah für einen Seminartermin an.
Nach Rücksprache mit der IHK-Ostwestfalen zu Bielefeld findet die für den 27.04.2020 anberaumte Prüfung für den Bereich Güterkraftverkehr lt. unserem Kenntnisstand am 28.04.2020 statt, bitte informieren Sie sich direkt bei der IHK über den Ablauf Ihrer gebuchten Prüfung.
Stand 16.04.2020, 15:00 Uhr
Auf der Grundlage des am 15.04.2020 gefassten Beschluss seitens der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Regierung in Berlin, dort im Beschluss unter Punkt 6, Absatz b verkündet „Verboten ist die Wahrnehmung von Angeboten privater Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich“, sagt AVB-Seminare alle geplanten Seminare bis zum 03.05.2020 ab.
Betroffen hiervon sind folgende Seminare und Seminarstandorte
Wir haben hier in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern vor Ort (Seminarraumgesteller) einen alternativen Seminarplan aufgebaut. Wichtig hierbei war uns, dass der neue Seminartermin relativ nah an dem gestrichenen Seminartermin anbindet. Wir gehen optimistisch von einem Seminarstarttermin ab Montag, dem 04.05.2020 aus.
Alle bisher nachweislich angemeldeten Seminarteilnehmer bitten wir, sich möglichst umgehend für einen neuen Termin zu entscheiden und anzumelden. Dafür klicken Sie auf das Seminardatum und den Seminarort Ihrer Wahl.
Wir von AVB gehen davon aus, vorausgesetzt der Seminarbetrieb kann ab dem 04.05.2020 wieder aufgenommen werden, dass die Kurse mit Auflagen belegt werden; zum Beispiel einer verringerten Teilnehmerzahl. Wir werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen in so einem Falle vergeben.
Stand 15.04.2020, 15:00 Uhr
Wir warten auf mehr Informationen
Die bislang aus Berlin durchgedrungenen Informationen reichen uns von AVB noch nicht aus, um final entscheiden zu können, ab wann wir wieder Seminare veranstalten dürfen.
Die Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Lander beginnt wohl um 14:00 Uhr, wir rechnen bis zur Übertragung einer Pressekonferenz, in der die Entscheidungen verkündet werden, gegen 18:00 Uhr, evtl. 19:00 Uhr.
In der Regel können wir in unserem Arbeitssegment dann wenig mit den dort gegebenen Informationen anfangen, so dass wir uns am Donnerstagvormittag beim DIHK in Berlin sowie unserer Hauskammer, der IHK-Bielefeld schlau fragen werden.
Wir werden alle Teilnehmer, die sich für die nächsten 2 Wochen für Seminare angemeldet haben, im Laufe des Nachmittages am 16.04.2020 per Mail über die weitere Vorgehensweise informieren. Ergänzend werden wir genauso wie beim letzten Mal die angemeldeten Teilnehmer per Telefon informieren.
Bleiben wir vorerst gelassen und vor allem
Bleiben Sie gesund!
Stand: 08.04.2020
AVB-Seminare verbessert intern die Seminarunterlagen, erweitert die Unterlagen für die Seminarteilnehmer sowie die internen Abläufe in Bezug auf die Seminarplanung, Einsatz von Dozenten, Verwaltung, etc.
Auch interne Weiterbildungsmaßnahmen wurden schon durchgeführt und stehen auch in der Woche nach Ostern auf dem Programm. Wenn die Seminare wieder starten dürfen, werden wir unseren Teilnehmern weiterhin, so wie sie es von AVB gewohnt sind, optimale Vorbereitungsvarianten in Form eines Seminars oder auch digital über unser „Digitales Lerncenter“ anbieten.
Wir von AVB spekulieren weiter auf den 20.04.2020 als erneutes Einstiegsdatum in den Seminarbereich. Allerdings müssen auch wir, so wie alle Anderen auch, den 14.04.2020 abwarten, an dem aus Berlin eine Richtung vorgegeben werden soll, wie sich das Leben ab dem 20.04.2020 gestalten soll. Wir vermuten, dass Seminare mit Auflagen belegt werden könnten, z.B. in Bezug auf die Teilnehmeranzahl.
Sollten die Seminare tatsächlich wieder ab dem 20.04. stattfinden können, erhalten die für dieses Datum angemeldeten Teilnehmer /innen sehr kurzfristig die entsprechende Seminareinladung. Bitte, schauen Sie in diesem Fall regelmäßig in Ihr E-Mail-Postfach.
Sollten wir am 20.04.2020 nicht durchstarten können, werden wir entsprechend den Vorgaben aus Berlin und den jeweiligen Bundesländern, eine neue Seminarplanung aufbauen und veröffentlichen. Die bei AVB schon angemeldeten Teilnehmer werden dann sehr zeitnah per E-Mail oder auch telefonisch informiert.
Warten wir also den 14. April 2020 ab.
Bis dahin bleiben wir gelassen.
Wir vom AVB Team wünschen Ihnen ein angenehmes Osterfest im Rahmen der gestatteten Möglichkeiten.
Bleiben Sie gesund.
Stand: 01.04.2020
Aufgrund einer heute von Bund und Ländern beschlossenen Kontaktbeschränkung bis zum 19.04.2020 bleiben wir immer noch optimistisch, was einen neuen Seminarstart am 20.40.2020 angeht. Am 14.04.2020 werden wir mehr wissen, und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Entweder die angemeldeten Teilnehmer zu den jeweiligen Seminaren einladen oder eine neue Seminarplanung mit veränderten Terminen veröffentlichen. Wir bleiben für Sie am Ball und halten Sie über diese Seite oder auch direkt per Mail auf dem Laufenden.
16:09 Uhr: In einer Telefonkonferenz haben Bund und Länder entschieden, die bisherigen Kontaktbeschränkungen bis nach Ostern zu verlängern. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Menschen sich über die Osterfeiertage an ein Minimum an Kontakten halten.
Auch auf Besuche von Verwandten und Tagesausflüge soll während der Feiertage verzichtet werden. Diese Maßnahmen sollen nach Informationen der dpa bis zum 19. April bestehen bleiben, am 14. April soll entschieden werden, wie es danach weitergeht. Bis dahin brauche man nicht über eine Lockerung der Maßnahmen reden. Während der Telefonkonferenz wurde auch eine Maskenpflicht thematisiert, diese wurde jedoch einheitlich abgelehnt.
Stand: 25.03.2020
Sollte es ab dem 20.04.2020 nur möglich sein, Seminare mit Auflagen, z.B. reduzierte Teilnehmerzahlen (z.B. max. 5 TN pro Seminar oder Mindestabstand und dadurch weniger Seminarplätze), durchzuführen, werden wir die Plätze in der Reihenfolge der eingehenden Umbuchungen vergeben bzw. bereits gebuchte Seminarplätze berücksichtigen. Auch dafür bitten wir jetzt schon um Verständnis.
Wir von AVB-Seminare bleiben konsequent optimistisch was den Wiederbeginn der Seminare betrifft. Wir planen weiterhin mit dem 20.04.2020. Kann dieser Termin aufgrund von behördlichen Vorgaben nicht realisiert werden, bieten wir umgehend Ersatztermine an. Die Personen, von denen uns Buchungen vorliegen, werden dann sofort benachrichtigt.
Betroffen sind folgende Seminare:
Bielefeld: ursprünglicher Termin vom 30.03. – 03.04.2020
Ersatztermin 20.04. – 24.04.2020
Stuttgart: ursprünglicher Termin vom 23.03. – 27.03.2020
Ersatztermin 04.05. – 08.05.2020
Frankfurt: ursprünglicher Termin vom 30.03. – 03.04.2020
Ersatztermin 27.04. – 01.05.2020 (von dieser Terminänderung sind auch die Regionen Aschaffenburg, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt betroffen)
Augsburg: ursprünglicher Termin vom 23.03. – 27.03.2020
Ersatztermin 11.05. – 15.05.2020
Berlin: ursprünglicher Termin vom 30.03. – 03.04.2020
Ersatztermin 11.05. – 15.05.2020
Hannover: ursprünglicher Termin vom 06.04. – 10.04.2020
Ersatztermin 27.04. – 01.05.2020
Leipzig: ursprünglicher Termin 23.03. – 27.03.2020
Ersatztermin 11.05. – 15.05.2020
Bremen/Syke: ursprünglicher Termin vom 06.04. – 09.04.2020
Ersatztermin 04.05. – 08.05.2020
Köln/Pesch: ursprünglicher Termin vom 16.03. – 20.03.2020
Ersatztermin 27.04. – 30.04.2020
Selbstverständlich können Sie auch gerne einen anderen Termin im Jahr 2020 buchen.
An dieser Stelle bedanken wir uns für Ihr Vertrauen und die zahlreichen Buchungen und Umbuchungen für unsere Vorbereitungsseminare.
Nutzen Sie die Zeit und lernen Sie digital!
Das AVB-Lerncenter schenkt jedem, der plant sich im Transportbereich selbstständig zu machen, egal ob im Bereich Güterkraftverkehr oder Personenverkehr zu einer ab dem 25.03.2020 bis zum incl. 19.04.2020 getätigten Buchung im „Digitalen Lerncenter“ 2 Wochen.
Gerade jetzt hat man ganz bestimmt die Zeit, sich auch schon vor Beginn eines Seminars optimal vorzubereiten, am PC, mit dem Smartphone, mit dem Tablet, etc..