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Bis zum 1. Juli 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro brutto. 2020 lag er bei 9,35 Euro brutto.
• 01.01.2021: Erhöhung auf 9,50 Euro
Weiterlesen...• 01.07.2021: Erhöhung auf 9,60 Euro
• 01.01.2022: Erhöhung auf 9,82 Euro
• 01.07.2022: Erhöhung auf 10,45 Euro
Das Bundeskabinett ist der Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt und hat der Erhöhung am 28. Oktober 2020 zugestimmt.
Da der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro angehoben wird, müssen Arbeitgeber prüfen, ob die gesetzliche Verdienstgrenze von insgesamt 450 Euro in der jeweiligen Beschäftigung beziehungsweise bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen durch die Erhöhung nach wie vor nicht überschritten wird. Gegebenenfalls ist dann eine Personalanpassung nötig. Denn 2021 müssen Arbeitgeber doppelt aufpassen. Die monatliche Höchstarbeitszeit für Minijobber mit Mindestlohn liegt
• ab 1. Januar 2021 bei rund 47 Stunden (450 Euro: 9,50 Euro = 47,368 Stunden) und
• ab 1. Juli 2021 bei rund 46 Stunden (450 Euro: 9,60 Euro = 46,875 Stunden).
2020 kann ein Minijobber mit Mindestlohn monatlich rund 48 Stunden arbeiten, ohne über die 450-Euro-Grenze zu kommen. Wird die Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten, liegt keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vor. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Zahlung, sondern auf den Entgeltanspruch des Beschäftigten an - das sogenannte Entstehungsprinzip.
Von diesem Zeitpunkt an handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Arbeitgeber müssen dann entsprechende Ummeldungen im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) erstellen.
Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, dem drohen nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Lkw dürfen in NRW gem. einer Ausnahmeregelung im Zuge der Corona-Krise bis Mitte Januar 2021 auch an Sonn- und Feiertagen wieder fahren.
„Die Landesregierung stärkt effiziente Lieferketten und die Warenverfügbarkeit in Einzelhandelsbetrieben“; so heißt es auf der Internetseite des NRW-Verkehrsministeriums zu dem entsprechenden Erlass.
Die Regelung ist vorerst bis zum 18. Januar befristet.
Die Regelung gilt nicht für Großraum- und Schwertransporte.
Transporter ab 3,5 Tonnen müssen möglicherweise bald ebenfalls Lkw-Maut entrichten.
Einem Medienbericht zufolge plant Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer offenbar im Rahmen der neuen EU-Maut-Richtlinie einen entsprechenden Vorstoß. Das geht aus einem Vorschlag des Verkehrsministeriums hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters am Sonntag vorgelegen haben soll.
Noch hat das Bundesverkehrsministeriums die Mautpläne nicht offiziell bestätigt.
Diese Nachricht haben wir am 19.10.2020 dem Online-Portal der Verkehrsrundschau entnommen.
"Wenn die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen, kann für die Sitzplätze das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 ersetzt werden. (Sitzplan)"
Weiterlesen...So steht es in der CoronaSchVo in der Fassung vom 01.07.2020 .
Für uns als Seminarveranstalter im Bereich der außerschulischen Bildungsangebote ein wirklich positives Signal.
Warum das nicht grundsätzlich gilt, lesen Sie auf unserer Startseite unter dem Menüpunkt "Wichtige Info".
Wir von AVB Seminare arbeiten weiter konsequent unter der Beachtung der Auflagen der CoronaSchVo, das bedeutet tragen des Mundschutzes außerhalb des Seminarraumes, Desinfektion der Hände, es gelten weiterhin Einschränkungen in den Pausen in Bezug auf das Anbieten von Heissgetränken (Kaffee, Tee), Abstandsregelung in den Pausen.
AVB Seminare sagt "Danke".
An dieser Stelle dürfen wir uns für die problemlose Umsetzung der genannten Einschränkungen in den jeweiligen Vorbereitungsseminaren auf die IHK-Fachkundeprüfung in den Bereichen Fachkunde Güterkraftverkehr (Verkehrsleiter), Fachkunde Omnibusverkehr (Verkehrsleiter) und Fachkunde Taxi-/Mietwagenverkehr (Betriebsleiter) durch die jeweiligen Seminarteilnehmer / innen bedanken.
Bleiben Sie weiterhin gesund. Wir freuen uns auf Sie!
Sie haben Fragen im Vorfeld des Besuches eines Seminars? Rufen Sie uns an unter 05741 9099250.
Hinweis:
Wie die Regelungen sich in den anderen Bundesländern darstellen, prüfen wir selbstverständlich für jede unserer bundesweit betriebenen Ausbildungsstätten.
Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni 2020 ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
Der Mindestlohn soll bis 2022 in vier Schritten von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen.
1.1.2021 - 30.6.2021: Mindestlohn 9,50 Euro
1.7.2021 - 31.12.2021: Mindestlohn 9,60 Euro
1.1.2022 - 30.6.2022: Mindestlohn 9,82 Euro
1.7.2022 - 31.12.2022: Mindestlohn 10.45 Euro.
Von 2020 bis Ende 2022 steigt der Mindestlohn insgesamt um 11,8 Prozent.
(Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund)