


Sind die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt, kann der Unternehmer im Bereich des Güterverkehrs eine Erlaubnis (nationaler Bereich), oder auch eine EU-Gemeinschaftslizenz bei der für ihn zuständigen Behörde beantragen.
Weitere Genehmigungen im internationalen Güterverkehr sind die CEMT-Genehmigung, bilaterale Genehmigungen und die CEMT-Umzugsgenehmigung.
Im Bereich der Personentransporte können ebenfalls bei Erfüllung der Berufszugangsvoraussetzungen die jeweiligen Genehmigungen beantragt werden.