Den Verkehrsleiter nach IHK gibt es nicht. Bei der jeweils zuständigen IHK (wohnortgebunden) wird lediglich die fachliche Eignung des Kandidaten geprüft. Bei Erfolg ist damit ein wesentlicher Teil der Voraussetzungen zur Bestellung des Verkehrsleiters erreicht. Der Verkehrsleiter selber muss vor seiner Bestellung auch noch die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen; der Unternehmer selber als Verkehrsleiter muss ergänzend auch noch die finanzielle Leistungsfähigkeit belegen sowie einen Betriebssitz im Inland / in der EU nachweisen.