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Siegfried Allert, 16.07.2020

In NRW fällt die Begrenzung der Anzahl von Seminarteilnehmern,

​​​​​​​"Wenn die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen, kann für die Sitzplätze das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 ersetzt werden. (Sitzplan)"

So steht es in der CoronaSchVo in der Fassung vom 01.07.2020 .

Für uns als Seminarveranstalter im Bereich der außerschulischen Bildungsangebote ein wirklich positives Signal.

Warum das nicht grundsätzlich gilt, lesen Sie  auf unserer Startseite unter dem Menüpunkt "Wichtige Info".

Wir von AVB Seminare arbeiten weiter konsequent unter der Beachtung der Auflagen der CoronaSchVo, das bedeutet tragen des Mundschutzes außerhalb des Seminarraumes, Desinfektion der Hände, es gelten weiterhin Einschränkungen in den Pausen in Bezug auf das Anbieten von Heissgetränken (Kaffee, Tee), Abstandsregelung in den Pausen.

AVB Seminare sagt "Danke".

An dieser Stelle dürfen wir uns für die problemlose Umsetzung der genannten Einschränkungen in den jeweiligen Vorbereitungsseminaren auf die IHK-Fachkundeprüfung in den Bereichen Fachkunde Güterkraftverkehr (Verkehrsleiter), Fachkunde Omnibusverkehr (Verkehrsleiter) und Fachkunde Taxi-/Mietwagenverkehr (Betriebsleiter) durch die jeweiligen Seminarteilnehmer / innen bedanken.

Bleiben Sie weiterhin gesund. Wir freuen uns auf Sie!

Sie haben Fragen im Vorfeld des Besuches eines Seminars? Rufen Sie uns an unter 05741 9099250

Hinweis:

Wie die Regelungen sich in den anderen Bundesländern darstellen, prüfen wir selbstverständlich für jede unserer bundesweit betriebenen Ausbildungsstätten.

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