Um den Beruf des „Verkehrsleiters“ ausüben zu können, gibt es keine Notwendigkeit, dass der Verkehrsleiter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein muss. Die notwendige fachliche Qualifikation hat er im Rahmen seiner Sach- und Fachkunde-Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer entsprechend nachgewiesen.