Die Position des Verkehrsleiters in einem Güterkraftverkehrsunternehmen
Inhalt
Urteil des VG Köln am 16. Dezember 2021: Für einen verantwortungsvollen Posten bedarf es eines angemessenen Gehaltes!
Ein Güterkraftverkehrsunternehmen braucht zwingend einen Verkehrsleiter (vgl. Art. 4 VO (EG) 1071/2009).
Einleitung
Für eine solche Position werden an die Person fachlichen Anforderungen gestellt. Dabei reicht beispielsweise eine abgeschlossene Ausbildung in bestimmten Berufen aus. Hierzu zählten u.a. die
- Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr,
- Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau,
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/in im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
- Zusätzlich kann man bei der IHK eine Eignungsprüfung ablegen (vgl. §§ 5, 6 Berufszugangsverordnung für den Güterverkehr – GBZugV).
Hintergrund der Entscheidung
Da die Tätigkeit als Verkehrsleiter den Mitarbeiter seiner Auffassung nach nicht vollkommen auslastete, dachte sich ein schlauer Unternehmer, er könne diesen Mitarbeiter auch noch anderweitig in seinem Betrieb einsetzen. Konkret wurde der Mitarbeiter schwerpunktmäßig als Kraftfahrer beschäftigt, während er die Tätigkeit als Verkehrsleiter nur als „Nebenbeschäftigung“ ausübte. Die Entlohnung lag knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Die zuständige Aufsichtsbehörde rügte dies. Sie argumentierte, dass ein Arbeitsvertrag für eine geringfügig beschäftigte Person nicht als Vertrag für einen leitenden Angestellten anerkannt werden könne. Ein Verkehrsleiter sei auf Ebene der Geschäftsführung angesiedelt. Selbst Geschäftsführer unterlägen den Weisungen des Verkehrsleiters. Solange das Unternehmen keinen neuen Verkehrsleiter bestelle, sei es nicht berechtigt, Güterkraftverkehre für Dritte durchzuführen.
Die Behörde entzog dem Unternehmer schließlich die Erlaubnis zur Durchführung von Güterkraftverkehren. Das Unternehmen klagte gegen den Widerruf der Erlaubnis. Der Streit landete beim Verwaltungsgericht Köln.
Das VG Köln entschied in seinem Urteil am 16. Dezember 2021 (18 K 5371/18): Die Behörde hatte Recht, die Erlaubnis zu entziehen, sagt das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil. Bereits die Tatsache, dass der Mitarbeiter gemäß der Planung des Unternehmers zum weitaus überwiegenden Teil als Fahrer unterwegs und nicht im Betrieb vor Ort ist, spricht gegen eine wirksame Pflichtenübertragung. So kann der Verkehrsleiter die ihm obliegenden Kontrollpflichten gar nicht wahrnehmen und damit nicht sicherstellen, dass der Fuhrpark in verkehrssicherem Zustand ist. Die Position des Verkehrsleiters sei auch nicht quasi im Nebenjob zu erledigen.
Sie müsse im Übrigen auch angemessen entlohnt werden. Nur den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen sei zu wenig.
Praxishinweis
Die Position des Verkehrsleiters ist eine zentrale Rolle in einem Güterkraftverkehrsunternehmen. Ist diese Position nicht ordnungsgemäß besetzt und kann auch nicht nachbesetzt werden, kommt es, wie der vorliegende Fall zeigt, zu einem Verlust der Erlaubnis und damit zwangsläufig zu einer Einstellung des Geschäftsbetriebes. Es ist daher dringend geboten, Sorgfalt bei der Personalauswahl walten zu lassen. Die Bestellung des Verkehrsleiters sollte durch einen separaten, schriftlichen Vertrag mit dem Mitarbeiter oder dem externen Dienstleister dokumentiert werden. Außerdem muss eine angemessene Vergütung vereinbart werden.
Typischer Inhalt eines Verkehrsleiter-Vertrags
1. Vertragsparteien
- Name und Adresse des Transportunternehmens
- Name und Adresse des Verkehrsleiters
Beispiel: „Das Unternehmen XY GmbH bestellt Herrn Max Mustermann zum Verkehrsleiter gemäß den Anforderungen des gewerblichen Güterkraftverkehrs.“
2. Bestellung zum Verkehrsleiter
Im Vertrag steht ausdrücklich, dass die Person als Verkehrsleiter für den Güterkraftverkehr tätig ist.
Dabei wird bestätigt:
- fachliche Eignung (IHK-Fachkunde)
- tatsächliche Leitung der Transporttätigkeit
3. Aufgaben des Verkehrsleiters
Dieser Abschnitt ist besonders wichtig. Typische Aufgaben:
- Organisation und Überwachung der Transporttätigkeit
- Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten
- Überwachung der Fahrzeugwartung
- Kontrolle der Ladungssicherung
- Überwachung der Fahrerqualifikation
- Einhaltung von Transport- und Sozialvorschriften
- Mitwirkung bei Routenplanung und Disposition
4. Entscheidungsbefugnis
Die Behörden achten darauf, dass der Verkehrsleiter echte Entscheidungsrechte hat.
Zum Beispiel:
- Anweisung an Fahrer
- Kontrolle der Disposition
- Stilllegung eines Fahrzeugs bei Sicherheitsproblemen
5. Arbeitszeit / Verfügbarkeit
Im Vertrag steht, wie viel Zeit der Verkehrsleiter für das Unternehmen einsetzt.
Beispiele:
- Teilzeit: 10–20 Stunden pro Woche
- externer Verkehrsleiter: regelmäßige Kontrolle des Betriebs
6. Vergütung
Hier wird das Gehalt oder Honorar festgelegt.
Typische Beispiele:
- Arbeitnehmer: monatliches Gehalt
- externer Verkehrsleiter: monatliche Pauschale
7. Haftung und Verantwortung
Der Verkehrsleiter übernimmt Verantwortung für:
- Einhaltung der Transportvorschriften
- ordnungsgemäßen Betrieb des Fuhrparks
Oft wird auch geregelt, dass das Unternehmen notwendige Informationen bereitstellt.
8. Vertragsdauer und Kündigung
Typisch:
- Beginn der Tätigkeit
- Kündigungsfrist (z. B. 3 Monate)
- Beendigung bei Verlust der Fachkunde oder Genehmigung
9. Typische Zusatzpunkte
Viele Verträge enthalten zusätzlich:
- Verschwiegenheitspflicht
- Dokumentationspflicht
- Zusammenarbeit mit Behörden
- Vorlage von Kontrollberichten
Fazit: Ein Verkehrsleiter-Vertrag muss zeigen:
- Bestellung als Verkehrsleiter
- klare Aufgaben
- Entscheidungsbefugnis
- ausreichende Arbeitszeit
- Vergütung
- Verantwortung für Transportvorschriften
(Sie haben einen Fehler entdeckt? Sie haben eine Ergänzung zum Thema? Schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular)



