Mein Name ist Michael Amoros und ich bin seit über 7 Jahren Dozent in den Bereichen Präsenz- und Onlineseminare bei dem Unternehmen AVB Seminare. Mittlerweile bin ich auch Geschäftsführer der AVB-Seminare GmbH & Co. KG.
An dieser Stelle möchte ich Sie an einigen meiner Gedanken, die Seminare und vor allem auch die IHK-Fachkundeprüfungen betreffend teilhaben lassen.
Bei Google kann man viel finden. Vor einiger Zeit fand ich „Rechtssicher prüfen! A bis Z der IHK-Prüfungen“ veröffentlicht von der IHK Wiesbaden, geschrieben von einer Rechtsanwältin.
Für mich als Dozent ist es natürlich sehr interessant, wie ein IHK-Prüfer meine Teilnehmer:innen nach Abschluss eines Fachkunde-Vorbereitungsseminars dann bewerten muss, sollte. Die Prüfungsfragen in den Fachkundeprüfungen sind (vermeintlich) geheim, oft berichten Teilnehmer von ziemlich absurden und praxisfremden Prüfungsfragen.
Zum Thema „Prüfungsaufgaben“ steht hier geschrieben:
„Eine Prüfungsaufgabe muss objektiv lösbar sein, sich im Rahmen des zulässigen Prüfungsstoffes halten, einen angemessenen Schwierigkeitsgrad haben, verständlich und widerspruchsfrei sein und darf keine seltenen und atypischen Spezialfragen beinhalten. Diese Voraussetzungen können verwaltungsgerichtlich überprüft werden.“
Zulässiger Prüfungsstoff? Keine seltenen oder atypischen Spezialfragen sind erlaubt? Oha! Dann sind wohl fast alle IHK-Fachkundeprüfungen nicht korrekt bzw. lassen Spielraum für fundierte Diskussionen.
Immer wieder berichten Teilnehmer von atypischen Spezialfragen.
Beispiele gefällig?
- Die Frage nach „verlängertem Eigentumsvorbehalt“. Okay, super in einer Güterkraftverkehrsprüfung. Aber bei einem Taxi/Mietwagen Unternehmer?! So berichtete es letzte Woche ein Taxi/Mietwagen Teilnehmer. In dem Güter-Seminar gehe ich das Thema durch. Aber wozu muss das der Taxiunternehmer wissen, der keine Waren verkauft, für die er verlängerten Eigentumsvorbehalt geltend machen könnte? •
- Wie hoch ist der Beitrag zur Rentenversicherung in Prozent? Noch so eine Klassikerfrage. Antwort: 18,6 %, aber wozu muss man das als Unternehmer wissen? Das weiß noch nicht mal ein Steuerberater, wozu auch? Personalabrechnungen werden seit Jahrzehnten mit Computerprogrammen gemacht, die aktualisiert werden, das Programm kennt fehlerfrei den Prozentsatz. Welcher Mitarbeiter fragt im Vorstellungsgespräch danach, welchen Kunden interessiert das? Keinen. Im Seminar bekommen meine Teilnehmer dazu eine Eselsbrücke, also kennen sie die 18,6 %. Und da berichtet der Teilnehmer: „Herr Amoros, der Prüfer sagte die 18,6 sind falsch, es sind 15 %.“ Ich sage: Ja, der Arbeitgeberanteil beim Minijob. Der Teilnehmer sagt, von Minijob war in der Prüfung nicht die Rede.
- Seit 2012 nehmen deutsche Banken keinen Wechsel mehr an, und der Wechsel geistert immer noch bei einigen Fachkundeprüfungen herum.
- Ab wann muss seitlich rausragende Ladung bei einem Lkw-Transport gekennzeichnet werden? Warum diese Frage atypisch ist, und die Antwort überraschend, das sagen meine Kollegen und ich Ihnen im Seminar. Oder im "Digitalen Lerncenter".
- Bis zu wieviel Unternehmenskarten können auf eine Firma ausgestellt werden? Die richtige Antwort lautet: 62. Wer muss das wissen? Keiner. Es geht hier nicht um die Fahrerkarten, die der jeweilige Fahrer behält, sondern um die Unternehmenskarte, die der Verkehrsleiter braucht, um das EU-Kontrollgerät auszulesen. Und, im Gesetz steht auch noch drin, dass es auch mehr sein dürfen.
Das langt erstmal, da könnte ich noch viele weitere Beispiele von atypischen Spezialfragen in der IHK-Fachkundeprüfung nennen. Ach ja, eine will ich doch noch erwähnen: Wie breit ist der schwarze Rand bei der orangenen Warntafel für Gefahrguttransporte? (oh man ....)
An dieser Stelle möchte ich aber deutlich machen, die schriftlichen Prüfungen, die sind bundesweit einheitlich, lassen nur wenig Diskussionsspielraum bei den Fragestellungen zu. Natürlich gibt es auch dort ab und an Fragen über die man wirklich nur den Kopf schütteln kann, insgesamt gibt es an den schriftlichen Prüfungen aber nur wenig auszusetzen. Die Problematik entsteht meist im Rahmen der mündlichen Prüfung. Manche in der Prüfungskommission eingesetzten Prüfer dürften dort eigentlich nicht sitzen; veraltetes Wissen, keine Weiterbildung, kein Fingerspitzengefühl.
Wer prüft eigentlich den / die Prüfer? Die IHK-Anwältin hat es oben geschrieben: Notfalls das Verwaltungsgericht.
Dazu hat aber der Unternehmer gar keine Zeit, der lernt den ganzen Sch…. wachsinn und besteht nach dem Seminar die Prüfung. An dieser Stelle möchte ich aber doch noch darauf hinweisen, der Kandidat der die Prüfung nicht bestanden hat, hat das Recht zur Nachkontrolle. Diesen Antrag stellt er bei der für ihn zuständigen IHK; wir haben schon häufiger festgestellt, das diese Nachkontrollen zu einem dann positiven Ergebnis geführt haben.
Ich muss aber auch deutlich erwähnen, die meisten Prüfungsfragen sind schon sehr sinnvoll und auch die meisten Prüfungskommissionen machen einen sehr guten Job; leider halt nicht alle.
Wir bekommen immer häufiger Infos von Teilnehmern über atypische Spezialfragen, die wir dann natürlich auch in dem Seminarstoff und ins Digitale Lerncenter aufnehmen.
Das war es erstmal.
Ihr Michael Amoros
(Geschäftsführer und Senior-Dozent bei AVB)



