Rückruf vereinbaren AVB-Blog AVB-Lerncenter AVB-Verlag 05741 90 99 250 I 24h-Support / 7 Tage
Das BALM-Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“

Das BALM-Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“

Das BALM-Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“

Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit des BALM?

Ach ja, wir von AVB unterstützen Sie bei der Antragstellung und Abwicklung. Kontaktieren Sie uns einfach unter ☎ 05741 9099250 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht auf WHATSAPP (nutzen Sie unseren WhatsApp Button) 

Aber vorab hier schon mal einige wichtige Informationen:

Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) betreffen vor allem die Art des Unternehmens, die Fahrzeuge und die geplanten Maßnahmen. Das Programm (früher „De-minimis-Förderung“) richtet sich hauptsächlich an Unternehmen im Güterkraftverkehr

Voraussetzungen für das BALM-Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“

1. Antragsberechtigtes Unternehmen

Ein Unternehmen kann einen Antrag stellen, wenn es:

  • gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt oder Werkverkehr durchführt
  • seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat
  • Halter oder Eigentümer mindestens eines schweren Nutzfahrzeugs ist

Typische Antragsteller sind z. B.:

  • Speditionen
  • Logistikunternehmen
  • Handels- oder Industrieunternehmen mit eigenem Fuhrpark.
  • Transportunternehmer

2. Fahrzeugvoraussetzungen

Die Förderung bezieht sich auf schwere Nutzfahrzeuge im Güterverkehr.

Wichtige Punkte:

  • Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
  • Fahrzeuge müssen auf das Unternehmen zugelassen sein
  • Maßgeblich ist meist der Stichtag 1. Dezember des Vorjahres für die Fahrzeuganzahl

Diese Anzahl bestimmt auch die maximale Förderhöhe.

3. Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Investitionen, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen und z. B.:

Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen

  • Fahrerassistenz- und Sicherheitssysteme
  • Diebstahlschutz
  • sichere Lkw-Parkplätze
  • Schulungen oder Sicherheitsmaßnahmen

Umweltbelastung reduzieren

  • Kraftstoffsparende Technik
  • aerodynamische Fahrzeugteile
  • Telematik- und Flottenmanagementsysteme
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung

4. Finanzielle Rahmenbedingungen

  • Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten werden übernommen.
  • Max. 2.000 € pro Lkw.
  • Maximal 33.000 € pro Unternehmen pro Jahr.
  • Zuschüsse sind nicht rückzahlbar.

5. Weitere formale Anforderungen

  • Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Antragstellung erfolgt online über das BALM-eService-Portal.
  • Bewilligung erfolgt nach Reihenfolge des Antragseingangs, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

 

Förderfähige Maßnahmen im BALM-Programm 2026

1. Fahrerassistenz- und Sicherheitssysteme

Gefördert werden zusätzliche Systeme, die Unfälle verhindern oder Fahrer unterstützen, z. B.:

  • Abbiegeassistenzsysteme (wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben)
  • Rückfahrkameras oder Kamera-Monitor-Systeme
  • Abstandswarnsysteme
  • Spurhalteassistenten
  • Notbrems- oder Kollisionswarnsysteme
  • 360-Grad-Kamerasysteme

Diese Systeme sollen besonders Unfälle mit Radfahrern oder Fußgängern verhindern.

2. Telematik- und Flottenmanagementsysteme

Förderfähig sind u. a.:

  • GPS-basierte Flottenmanagementsysteme
  • Telematik zur Fahrzeug- und Tourenüberwachung
  • Software zur Routen- und Tourenoptimierung
  • Hard- und Software zur Auswertung digitaler Tachograph-Daten
  • Systeme zur Kraftstoffverbrauchs- und Fahrstil-Analyse

Ziel: Kraftstoff sparen, Emissionen reduzieren und den Fuhrpark effizienter steuern.

3. Umweltfreundliche Fahrzeugtechnik

Gefördert werden Maßnahmen, die CO₂-Ausstoß und Kraftstoffverbrauch senken, z. B.:

  • Aerodynamik-Anbauteile (Dachspoiler, Seitenverkleidungen, Trailer-Aerodynamik)
  • Partikelminderungssysteme / Nachrüstung von Filtern
  • Technik zur Kraftstoffreduktion
  • Energieeffizienz-Komponenten

Diese Investitionen sollen den ökologischen Fußabdruck des Güterverkehrs reduzieren.

4. Lkw-Reifen (umweltfreundliche Bereifung)

Auch bestimmte Reifenarten sind förderfähig:

  • Rollwiderstandsarme Lkw-Reifen
  • Geräuscharme Reifen
  • Runderneuerte Reifen
  • Reifen mit EU-Reifenlabel für Energieeffizienz und Geräuschklasse

Damit soll Kraftstoffverbrauch und Lärm reduziert werden.

5. Weitere typische Maßnahmen

Zusätzlich sind häufig förderfähig:

  • Diebstahlschutzsysteme für Lkw
  • Sicherheitsausstattung für Fahrer
  • Sichere Park- und Abstellflächen
  • Werkstatt- und Sicherheitsausrüstung
  • Schulungen zu Sicherheit und umweltfreundlicher Fahrweise

Wir von AVB (AVB-Firmenberatung) unterstützen Sie bei der Antragstellung und Abwicklung. Kontaktieren Sie uns einfach unter ☎ 05741 9099250 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht auf WHATSAPP (nutzen Sie unseren WhatsApp Button).

 

(Sie haben einen Fehler entdeckt? Sie haben eine Ergänzung zum Thema? Schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular)

Zurück zur Übersicht
Nach Oben
Anrufen
Schreiben Sie uns bei Whtasapp
WhatsApp