Der Bildungsscheck NRW ist ein Förderinstrument des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung. Er wird (seit 1. Februar 2026 in der neuen Version „Bildungsscheck 2.0“) wieder ausgegeben. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
Grundsätzliches zur Förderung
- Der Bildungsscheck dient als Zuschuss zu beruflicher Weiterbildung und übernimmt 50 % der Kurskosten, höchstens 500 € pro Person und Jahr.
- Ein Bildungsscheck pro Person und Kalenderjahr ist möglich.
Persönliche Voraussetzungen
- Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
- Antragsteller müssen in NRW wohnen bzw. hier ihren Lebensmittelpunkt haben.
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen
- Einzelpersonen: maximal ca. 50.000 €.
- Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern/Partnern: maximal ca. 100.000 €. Diese Werte stammen aus dem neuen Bildungsscheck 2.0 – bitte auch offizielle Stellen prüfen.
- Beruflicher Bezug der Weiterbildung
- Die Weiterbildung muss einem fachlichen bzw. berufsbezogenen Zweck dienen (Kompetenzentwicklung, Qualifizierung).
- Beginn der Weiterbildung
- Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben, wenn der Antrag gestellt wird.
- Keine andere öffentliche Förderung
- Für dieselbe Weiterbildung darf keine weitere öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden.
Antrag & Beratung
- Die Antragstellung erfolgt online und muss vor Beginn der Weiterbildung durchlaufen sein.
- Vor der Beantragung ist meist eine Beratung erforderlich (z. B. über regionale Weiterbildungsberater, IHK-Stellen etc.).
Wichtiger Hinweis
Die ursprüngliche Ausgabe von Bildungsschecks bis Juni 2024 wurde eingestellt, und bereits ausgegebene Schecks können noch bis März 2029 genutzt werden. Die neue Förderung („Bildungsscheck 2.0“) ist seit Anfang 2026 in Kraft und ersetzt das alte System.
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