...das System generiert die nächsten Ausbildungsstätten für Sie.
Das Bundeskabinett hat 19.09.2018 das sogenannte Qualifizierungschancengesetz auf den Weg gebracht.
Dazu gehört auch eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von zur Zeit 3,0 Prozent auf dann nur noch 2,5 Prozent.
Die durchschnittliche Ersparnis durch die Reduzierung auf 2,5 Prozent beläuft sich im Schnitt auf 186,00 € pro Jahr.
Beispiel:
Bei einem Bruttoeinkommen von 3.500,00 € wären zur Zeit bei 3,0 Prozent Anteil Arbeitslosenversicherung ein Beitrag von 105,00 € zu entrichten. Bei 2,5 Prozent wird der Betrag nur noch bei 87,50 € liegen.
Diese Beträge werden hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Im obigen Fall hätte der Arbeitnehmer, aber auch der Arbeitgeber eine Ersparnis von 8,75 € pro Monat.
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