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Pascal Rosemann, Jürgen Ramke, 27.03.2024

BALM-Förderprogramme - Vorbereitet an den Start gehen!

Die Förderperiode 2024 ist im vollen Gange. Soweit Sie Kunde unserer Sparte AVB-FIRMENBERATUNG sind, haben Sie bereits Ihren Zuwendungsbescheid erhalten oder er geht Ihnen in den nächsten Tagen zu. 

Viele andere Unternehmer erhalten dieses Jahr aber gar keinen Bescheid, da die tatsächliche Antragsspanne von neun Monaten auf sportliche neun Tage verkürzt wurde. Nutzen Sie unsere Dienste noch nicht oder haben aus anderen Gründen keinen Antrag stellen können? 

Füllen Sie die Zeit bis zu dem von der Ampelkoalition angekündigten Wirtschaftswunder mit der bald verpflichtenden Nachrüstung der Tachographen. Das müssen die Unternehmer mit Zuwendungsbescheid natürlich auch tun, diese erhalten dafür aber auch einen Zuschuss. 

Ob der Fördertopf mit anderen Maßgaben wieder geöffnet wird, und wenn ja, zu welchem Datum, ist weiterhin offen. Nach wie vor hält sich das Mitteilungsbedürfnis des BALM in Grenzen. Doch nicht nur die Förderung im Segment „Umweltschutz und Sicherheit“, sondern auch die Förderung im Bereich „Weiterbildung“ glänzt durch Nichtkommunikation. Ungeachtet dessen wollen wir allen interessierten Kunden nahe legen, schon jetzt die Voraussetzungen für eine zukünftige Förderung zu schaffen. 

Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, was für die Beantragung an Daten notwendig ist. 

Wir von AVB-Seminare freuen uns auf Ihren Anruf. 

Und nun: Fröhliche Ostern.

>>Hier geht es zur Internetseite von der AVB-Firmenberatung<<

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