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Jürgen Ramke, Siegfried Allert, 27.02.2024

Freistellung von der Prüfung bei der wohnortgebundenen IHK!

Immer häufiger erreichen uns Anfragen nach der „Freistellung von der Fachkunde-Prüfung „Verkehrsleiter/Betriebsleiter“ durch die jeweils zuständige IHK. 

Warum steigen diese Anfragen merklich an? 

Die Nachfrage nach Prüfplätzen ist derzeit sehr viel höher als das Prüfungsangebot, insbesondere im Bereich Taxi/Mietwagen. 

Bei einigen IHKs gibt es gerade in dem genannten Prüfbereich erst wieder ab November 2024 freie Prüfkapazitäten. Das ist einerseits der Tatsache geschuldet, dass es nur ein begrenztes Aufkommen an Prüfern gibt, und andererseits anscheinend eine erhöhte Nachfrage nach Existenzgründung im Bereich Taxi/Mietwagen besteht, speziell im Mietwagenbereich, Stichwort Uber. 

Allerdings lässt auch die Flexibilität einiger IHKs in Bezug auf die deutlich gestiegene Nachfrage nach Prüfungen sehr zu wünschen übrig. In der freien Wirtschaft wüsste man was zu tun ist, die IHK hat sich diese Denkweise bis dato leider nicht angeeignet, leider zum Nachteil engagierter angehender Jungunternehmer, die in Ihrer beruflichen Planung und natürlich damit auch in Ihrer Lebensplanung behindert werden. 

Also ereilt auch uns als bundesweit tätiger Seminarveranstalter von Vorbereitungsseminaren auf eben diese IHK-Fachkundeprüfungen regelmäßig die Anfrage, wie das mit der „Freistellung“ für die Prüfung bei einer anderen IHK funktioniert. 

Und das ist dann gar nicht so einfach. 

Grundsätzlich gilt, dass der Prüfling ihre (seine) Prüfung vor der für sie (ihn) zuständigen Heimat-IHK ablegen muss. Das ist satzungsbedingt so geregelt. 

In begründeten Ausnahmefällen kann die Heimat-IHK eine Freistellung von der Prüfung erlauben. Voraussetzungen sind jedoch: 

Und erst dann kann die Heimat-IHK die Freistellung verfügen. 

Zusammengefasst gilt also: 

Um eine Freistellung von der wohnortgebundenen IHK-Prüfung zu beantragen, sollte man folgende Schritte unternehmen: 

Sich informieren: 

Informieren Sie sich über die geltende Prüfungsordnung und alle relevanten Dokumente der IHK, um die genauen Bestimmungen zu verstehen. 

Kontaktieren Sie Ihre IHK: 

Setze sie sich mit ihrer zuständigen IHK (wohnortgebundene IHK) in Verbindung, um Informationen über den Antragsprozess und die Voraussetzungen für eine Freistellung zu erhalten. 

Dann erst beantragen sie die Freistellung: 

Stellen Sie einen formellen Antrag auf Freistellung und legen sie dabei alle relevanten Unterlagen vor, die ihre Gründe unterstützen. 

Begründen Sie den Antrag: 

Erklären Sie detailliert, warum Sie eine Freistellung benötigen und wie dies im Einklang mit den Regelungen der IHK steht. 

Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Entscheidung über die Freistellung von der wohnortgebundenen IHK-Prüfung letztendlich von Ihrer IHK getroffen wird. Daher ist eine klare Kommunikation und das Vorlegen überzeugender Gründe entscheidend für einen erfolgreichen Antrag. 

Suchen Sie sich dann eine andere IHK, die bereit ist, Sie dort als Prüfungskandidat zu akzeptieren. Aus Erfahrung können wir Ihnen sagen, einfach geht anders. Das gesamte Prozedere ist nicht ohne und verlangt Ihnen eine Menge an Geduld ab. Aber um sein berufliches Ziel zu erreichen, muss man notfalls einige Hürden nehmen. 

Andernfalls bleibt nur das Warten auf den nächsten Prüfungstermin. 

Wir von AVB können in diesen Fällen auch fast nichts für Sie tun, maximal das notwendige Vorgehen beim Antrag auf eine Freistellung erklären.

Hinweis: Die oben beschriebene Vorgehensweise wurde von dem Verfasser dieses Beitrages in recht ausführlichen Telefonaten mit einigen IHKs recherchiert, exemplarisch sei die IHK-Köln erwähnt, der wir auch für die ausführlichen Informationen danken.

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