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Michael Amoros, 03.02.2024

Herr Amoros hat eine Meinung!!

Bei Google kann man viel finden. Vorgestern fand ich „Rechtssicher prüfen! A bis Z der IHK-Prüfungen“ veröffentlicht von der IHK Wiesbaden, geschrieben von einer Rechtsanwältin.  

Für mich als Dozent ist es natürlich sehr interessant, wie ein IHK-Prüfer meine Teilnehmer nach Abschluss eines Fachkunde-Seminars dann bewerten muss, sollte. Die Prüfungsfragen in den Fachkundeprüfungen sind geheim, oft berichten Teilnehmer von ziemlich absurden praxisfremden Prüfungsfragen. 

Zum Thema „Prüfungsaufgaben“ steht hier geschrieben: „Eine Prüfungsaufgabe muss objektiv lösbar sein, sich im Rahmen des zulässigen Prüfungsstoffes halten, einen angemessenen Schwierigkeitsgrad haben, verständlich und widerspruchsfrei sein und darf keine seltenen und atypischen Spezialfragen beinhalten. Diese Voraussetzungen können verwaltungsgerichtlich überprüft werden.“ 

Zulässiger Prüfungsstoff? Keine seltenen oder atypischen Spezialfragen sind erlaubt? Oha! Dann sind wohl fast alle IHK-Fachkundeprüfungen nicht korrekt. 

Immer wieder berichten Teilnehmer von atypischen Spezialfragen. 

Beispiele gefällig?

Das langt erstmal, da könnte ich noch viele weitere Beispiele von atypischen Spezialfragen in der IHK-Fachkundeprüfung nennen. 

Wer prüft eigentlich den Prüfer? Die IHK-Anwältin hat es oben geschrieben: Das Verwaltungsgericht. 

Dazu hat aber der Unternehmer gar keine Zeit, der lernt den ganzen Sch…. wachsinn und besteht nach dem Seminar die Prüfung. 

Andererseits muss ich auch erwähnen, die meisten Prüfungsfragen sind schon sinnvoll. 

Aber wir bekommen immer häufiger Infos von Teilnehmern über atypische Spezialfragen, die wir dann natürlich auch in dem Seminarstoff und ins LernCenter aufnehmen.

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