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Siegfried Allert, Pascal Rosemann, 19.12.2023

Was ändert sich in 2024 im Arbeitsrecht?

Ein paar Veränderungen im Arbeitsrecht ab dem 1.1.2024 haben wir hier für Sie aufgelistet. AVB nimmt nicht für sich in Anspruch über alle Änderungen umfassend informieren zu können. Wir weisen nur auf ein paar wenige Punte hin mit dem Ziel, den Leser dieser Zeilen neugierig zu machen und eventuell selber weiter zu recherchieren.

Anpassung des Mindestlohns und der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte

Zum 1. Januar 2024 wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von bisher 12,00 Euro brutto pro Arbeitsstunde auf 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde erhöht. Gleichzeitig erfolgt eine Anhebung der monatlichen Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte, auch als Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber bekannt. Ab dem Jahresbeginn soll diese Verdienstgrenze bei 538 Euro brutto liegen, im Vergleich zu den bisherigen 520 Euro brutto.

Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie

Ende 2024 läuft die Möglichkeit für Arbeitgeber aus, ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Diese freiwillige Prämie kann selektiv vergeben und auch in gestaffelten monatlichen Raten ausgezahlt werden. Bei der Umsetzung ist jedoch Vorsicht geboten, da Arbeitgeber nicht nur steuerrechtliche Bestimmungen beachten müssen, sondern auch den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigen sollten, um mögliche wirtschaftliche Risiken für das Unternehmen zu vermeiden.

Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen

Ab dem 1. Januar 2024 sollen die steuerfreien Verpflegungspauschalen für Dienstreisen angehoben werden. Bei mehrtägigen Reisen beträgt die Pauschale dann 30 Euro, während sie für An- oder Abreisetage sowie Tage mit über achtstündiger Abwesenheit von der Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte auf 15 Euro steigt.

Freibetrag für Betriebsveranstaltungen soll sich ändern

Der steuerliche Freibetrag für Zuwendungen oder geldwerte Vorteile des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen, wie beispielsweise Betriebsausflügen oder Weihnachtsfeiern, soll ab dem 1. Januar 2024 voraussichtlich von 110 Euro auf 150 Euro pro Betriebsveranstaltung und pro teilnehmendem Mitarbeiter erhöht werden. Diese Anpassung gilt weiterhin für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr. Die endgültige Zustimmung zur Erhöhung steht noch aus und muss vom Bundesrat erfolgen.


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