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Siegfried Allert, 20.10.2023

Bundestag beschließt Ausweitung und deutliche Erhöhung der Lkw-Maut

Am 20.10.2023 hat der Bundestag ein Gesetz von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) verabschiedet, das ab dem 1. Dezember einen zusätzlichen CO2-Aufschlag auf die Nutzungsgebühr einführt. 

Abgestimmt wurde wie folgt, für die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung waren die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, dagegen stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und AfD, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Auf die Unternehmen der Transportbranche kommen damit gewaltige Kostensteigerungen zu, die man zwingend an die Kunden wird weitergeben müssen. Die Mautsätze werden sich nahezu verdoppeln. Inwieweit das in der Realität 1:1 umgesetzt werden kann, man darf leise Zweifel anmelden; wir von AVB werden dieses Thema sehr genau weiter beobachten. Wir nehmen aus Transportunternehmerkreisen große Skepsis wahr. 

Ab dem 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen gelten, im Gegensatz zu bisherigen Regelungen, die erst ab 7,5 Tonnen griffen. Handwerksbetriebe sind von dieser Regelung ausgenommen. 

Diese Maßnahme wird voraussichtlich Mehreinnahmen von 30,5 Milliarden Euro zwischen 2024 und 2027 generieren. Die Verwendung dieser Mittel soll ebenfalls neu geregelt werden. Die Hälfte der Maut-Einnahmen wird zweckgebunden für Verbesserungen der Bundesfernstraßen verwendet, während der Rest größtenteils für "Maßnahmen aus dem Bereich Bundesschienenwege" eingesetzt wird. Seit 2005 wird die Lkw-Maut auf Autobahnen erhoben und wurde schrittweise auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. In diesem Jahr wird erwartet, dass die Einnahmen für den Bund knapp 8 Milliarden Euro betragen. 

Eine Ergänzung zu dem Thema Maut für das Bundesland Baden-Württemberg: 

Die Landesregierung Baden-Württemberg, bestehend aus den Grünen und der CDU, plant, in Bezug auf die Maut noch einen Schritt weiterzugehen und ihre geplante Lkw-Gebühr auf Landes- und kommunalen Straßen beizubehalten. Angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung gibt es jedoch immer mehr Kritiker, die betonen, dass Unternehmen nicht noch stärker belastet werden können. Sogar die CDU-Fraktion im Landtag hat sich inzwischen von diesem Vorhaben distanziert.

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