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Die Lohnuntergrenze wird ab Januar 2024 auf 12,41 Euro erhöht und ein Jahr später, also am 01.01.2025, auf 12,82 Euro angehoben, so wie von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen. Aktuell liegt der Mindestlohn noch bei 12 Euro.
Laut dem Mindestlohngesetz berät die Unabhängige Mindestlohnkommission alle zwei Jahre, um der Bundesregierung eine Empfehlung zur Anpassung der Lohnuntergrenze vorzulegen. Das Gremium setzt sich aus drei stimmberechtigten Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, einem Vorsitzenden sowie zwei Wissenschaftlern zusammen. Im letzten Herbst hatte die Bundesregierung den Mindestlohn ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde erhöht.
Die Kommission prüft die angemessene Mindestlohnhöhe unter Berücksichtigung eines adäquaten Mindestschutzes für Beschäftigte, fairer Wettbewerbsbedingungen und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Dabei orientiert sie sich an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland. Ihr Vorschlag wird der Bundesregierung vorgelegt und in der Regel durch eine Verordnung verbindlich gemacht. Diesmal wurde der Vorschlag erstmals seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 nicht einstimmig beschlossen.
Übrigens: Die SPD plant eine Mindestlohnerhöhung auf 15,00 € im Jahr 2025.
AVB hat sicher eine Meinung dazu, AVB hat sicher auch eine politische Meinung, AVB wird sich aber an dieser Stelle nicht auf eine Diskussion zu dem Thema Mindestlohn einlassen; allerdings darf man schon erwähnen, dass die nächste Bundestagswahl, vorausgesetzt, die jetzige Amtsperiode läuft glatt durch, im Herbst 2025 stattfinden wird. ("Nachtigall, ick hör dir trapsen")
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