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Anhänger und Sattelanhänger, die von Transportunternehmen im Ausland eingesetzt werden, sind nun von der Verpflichtung ausgenommen, nach spätestens acht Wochen in das Heimatland des Transportunternehmens zurückzukehren.
Dies geht aus den überarbeiteten Leitlinien hervor, die die Europäische Kommission gerade zur praktischen Umsetzung des Mobilitätspakets veröffentlicht hat.
Quelle: logpy.de
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