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Siegfried Allert, 17.08.2022

Gerichtsurteil in NRW - Corona Soforthilfen

Solo-Selbständige müssen Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen

Stand: 16.08.2022, 14:53 Uhr Quelle: www1wdr.de

Solo-Selbständige müssen Corona-Hilfen in Höhe von 7000 Euro nicht an das Land NRW zurückzahlen. Das hat am Dienstag das Verwaltungsgericht Düsseldorf in drei Leitverfahren entschieden. Als Grund nannte das Gericht die missverständlichen Bewilligungsbescheide aus dem Frühjahr 2020. Die Richter betonten, die Formulierungen müssten klar und für Normalbürgern verständlich sein. Das war aber in den Bewilligungsbescheiden nicht der Fall gewesen. 

Missverständliche Bewilligungsbescheide

So konnten Antragsteller laut Gericht auch davon ausgehen, dass sie die komplette Soforthilfe von 9.000 Euro nicht zurückzahlen müssen, wenn ihr Umsatzausfall höher als die Summe ist. Das Land sah das anders und verwies auf die eigenen Internetseiten und darauf, dass über 400.000 Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer klaglos die zu viel erhaltenen Gelder zurückgezahlt hätten. Das Gericht betonte aber, dass nur diejenigen die Hilfe nicht zurückzahlen müssen, die gegen den Schlussbescheid Einspruch eingelegt haben. 

Bemerkung AVB:

Ob und inwieweit Transportunternehmen von diesem Urteil betroffen sind, können wir von AVB nicht einschätzen. Trotzdem denken wir das es richtig ist, dieses Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf an dieser Stelle zu veröffentlichen. Der letzte Satz wird von uns aber als durchaus irritierend empfunden. 

Wer also keinen Widerspruch eingelegt hat, schön die 7.000,- € brav zurückgezahlt hat, der schaut nun in die Röhre? Platt formuliert werden sich hier einige Betroffene, die sich vermeintlich korrekt verhalten haben, dafür bestraft!? 

Wir von AVB glauben, das dieses Thema noch nicht beendet sein wird. Das Urteil ist insgesamt ganz bestimmt als positives Signal zu bewerten, allerdings vermittelt es gleichzeitig ein „Geschmäckle“ und kommt viel zu spät. 

AVB wird Sie auf dem Laufenden halten.

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