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Siegfried Allert 26.07.2022

Die Mobilitätsdatenbereitstellungspflicht

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert in den §§3a - 3c die Bereitstellung von Mobilitätsdaten, die entsprechende Datenverarbeitung, die Datenlöschung.

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland hat hierfür nun eine Informationsschrift herausgebracht:

"Was der Unternehmer des Taxi- und Mietwagengewerbes zu der Mobilitätsdatenbereitstellungspflicht wissen sollte!"

Hier können Sie die Information des TMV herunterladen.

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