...das System generiert die nächsten Ausbildungsstätten für Sie.
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert in den §§3a - 3c die Bereitstellung von Mobilitätsdaten, die entsprechende Datenverarbeitung, die Datenlöschung.
Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland hat hierfür nun eine Informationsschrift herausgebracht:
"Was der Unternehmer des Taxi- und Mietwagengewerbes zu der Mobilitätsdatenbereitstellungspflicht wissen sollte!"
Hier können Sie die Information des TMV herunterladen.
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