Jetzt neu - AVB-Community >>Klicken<< AVB-Lerncenter AVB-Verlag AVB-Firmenberatung 05741 90 99 250 I 24h-Support / 7 Tage
Siegfried Allert, 26.07.2022

Die Mobilitätsdatenbereitstellungspflicht

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert in den §§3a - 3c die Bereitstellung von Mobilitätsdaten, die entsprechende Datenverarbeitung, die Datenlöschung.

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland hat hierfür nun eine Informationsschrift herausgebracht:

"Was der Unternehmer des Taxi- und Mietwagengewerbes zu der Mobilitätsdatenbereitstellungspflicht wissen sollte!"

Hier können Sie die Information des TMV herunterladen.

Zurück zur Übersicht
Nach Oben
Termin vereinbaren
Newsletter abonieren
Anrufen
WhatsApp