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Siegfried Allert, 08.03.2022

Die Schweiz passt ihr Recht an die Regeln des Mobilitätspakets an

Quelle: trans.info

Obwohl noch nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Bestimmungen des Mobilitätspakets umgesetzt haben, hat die Schweiz, die nicht Mitglied der Gemeinschaft ist, bereits mit den Vorbereitungen für die entsprechenden Gesetzesänderungen begonnen. Sie möchte die Zusammenarbeit mit den EU-Ländern im grenzüberschreitenden Straßenverkehr verstärken.

Der Schweizer Bundesrat, die höchste Exekutivbehörde, arbeitet an neuen Regeln für den grenzüberschreitenden Straßenverkehr und den Schutz des lauteren Wettbewerbs. Hintergrund der Änderungen sind die Bestimmungen des Mobilitätspakets, das seit diesem Jahr in den Ländern der Europäischen Union in Kraft ist. Am Mittwoch, dem 23. Februar, legte der Rat ein Paket von Gesetzesänderungen zum Kodex für gute Praktiken vor.

Unter anderem ändern sich die Anforderungen an Unternehmer, die grenzüberschreitende Transporte von Gütern in Kleintransportern durchführen. Ähnlich den Bestimmungen des Mobilitätspakets, das in der EU ab Mai in Kraft tritt, werden auch in der Schweiz Lieferfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen eine Transportlizenz benötigen. Bislang war dies bei Transporten mit Fahrzeugen über 3,5 t erforderlich.

Das Schweizer Paket enthält auch eine Reihe von Änderungen, um die Kontrollen zu verstärken und die Aktivitäten so genannter Briefkastenfirmen zu unterbinden, die dazu dienen, die Kabotagevorschriften zu umgehen und die Kosten für die Arbeit der Fahrer zu senken. Der Bundesrat plant zudem, das Schweizer Entsendegesetz an die EU-Vorschriften anzupassen.

Mit der neuen Verordnung soll eine Grundlage für den Informationsaustausch und die Amtshilfe durch die Schweizer Behörden geschaffen werden. Amtshilfe ist zu gewähren, wenn die Behörden eines EU-Landes ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz auf die Einhaltung der Arbeitsbedingungen in diesem EU-Land überprüfen wollen. Bei der Entsendung eines Arbeitnehmers aus der Schweiz in ein EU-Land müssen die Mindestarbeitsbedingungen des Gastlandes eingehalten werden“ – erklärt der Rat in einer offiziellen Mitteilung.

Die Bestätigung dieser Gesetzesänderungen dauert bis zum 31. Mai 2022.

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