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Ab dem 21.05.2022 unterliegen Unternehmen im Bereich der Kleintransporte / Kurierdiensttransporte im Rahmen von grenzüberschreitenden Güterkraftverkehren mit Fahrzeugen / Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse (ZHM) von mehr als 2,5 t einer Lizenzpflicht.
Wir von AVB weisen an dieser Stelle auf eine Empfehlung der IHK zu Essen hin, die allerdings auch von jeder anderen IHK hätte sein können:
„Sofern ein Unternehmer, ...... der bisher ausschließlich mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 t grenzüberschreitenden Güterkraftverkehre durchgeführt hat und ... dieser ohnehin nicht die zusätzliche Umsetzungsoption „Nachweis einer 10-jährigen, ununterbrochene Leitung eines Unternehmens derselben Art vor dem 20. August 2020“ erfüllen könnte, sollte sich – vor dem obigen Hintergrund – sofort mit seiner für seinen Wohnsitz zuständigen IHK in Verbindung setzen, um die bis 21.05.2022 erforderliche Fachkundeprüfung ablegen zu können.“
Bemerkung AVB:
An obiger Stelle hat die IHK-Essen nicht optimal formuliert. Am 21.05.2022 sollte der betroffene Unternehmer die Gemeinschaftslizenz in Besitz haben, für das Genehmigungsverfahren sollte man aber 4-8 Wochen, je nach Behörde ansetzen. Insofern sollte der Fachkundenachweis frühzeitig, spätestens in der 1. Aprilhälfte bei der IHK erlangt werden. Und ob das aufgrund fehlender Prüfungskapazitäten bei den Industrie- und Handelskammern möglich sein wird, abwarten und viel telefonieren. Wir von AVB unterstützen Sie gerne.
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