...das System generiert die nächsten Ausbildungsstätten für Sie.
Quelle: BMVI
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Wann muss wer seinen Führerschein wo umtauschen? Was passiert, wenn kein fristgerechter Umtausch passiert?
Wir von AVB-Seminare weisen an dieser Stelle auf die hervorragend aufgebaute Internetseite des ADAC hin, der sich dieser Thematik ausführlich annimmt:
Thema:
Führerschein-Umtausch: Das sind die Fristen
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