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Siegfried Allert, 06.11.2021

Änderungen bei den Markt- und Berufszugangsvoraussetzungen !!

Quelle: IHK zu Rostock 

EU-Mobilitätspaket für Straßengüterverkehr veröffentlicht

Nach dreieinhalb Jahren dauernden Diskussionen ist am 8. Juli 2020 das EU-Mobilitätspaket I beschlossen worden. Die Veröffentlichung der neuen Richtlinien und Verordnungen im EU-Amtsblatt hat am 31. Juli 2020 stattgefunden.

Binnen unterschiedlicher Fristen werden einige Regeln im Bereich Markt- und Berufszugang, Entsendung sowie Lenk- und Ruhezeiten verändert bzw. neu eingeführt. Die Änderungen bei der Entsendung der Fahrer, den Regelungen zum Markt- und Berufszugang und bei der Kontrollrichtlinie werden erst im Februar bzw. Mai 2022 Geltung erlangen. Die Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeiten gelten größtenteils bereits seit 21. August 2020.

Änderungen bei den Markt- und Berufszugangsvoraussetzungen

Verordnung (EU) 2020/1055 zur Änderung der VOen (EG) Nr. 1071/2009, (EG) Nr. 1072/2009 und (EU) Nr. 1024/2012

Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeiten

Verordnung (EU) 2020/1054 zur Änderung der VOen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr.

Hinweis der IHK zu Rostock:

Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

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