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Mit Beginn des Monats November beginnt in Österreich die Winterreifenpflicht für schwere LKW. Während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April darf der Lenker ein schweres Nutzfahrzeug zur Güterbeförderung (N2 und N3) nur verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen – Schnee- und Matschreifen – angebracht sind. Die Winterreifenpflicht gilt für Lkw über 3,5 t höchst zulässiges Gesamtgewicht witterungsunabhängig, somit ungeachtet des Umstandes, ob winterliche Fahrbahnverhältnisse vorliegen oder nicht.
Schneeketten als Alternative
Weiteres darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse M1 (Personenkraftwagen) oder N1 (Leichtes Nutzfahrzeug, Klein-Lkw) während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen – Schnee-, Matsch-, Eisreifen – angebracht sind. Als Alternative zu Winterreifen ist es zulässig, Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern anzubringen, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.
(Quelle: verkehrsrundschau.de)
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