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Siegfried Allert, 02.10.2021

Italien - Streik am 11.10. 2021 und Green-Pass-Pflicht

2 interessante Hinweise für Fahrten nach Italien: 

Italien führt Green-Pass-Pflicht für Arbeitnehmer ein 

In Italien werden Arbeitnehmer künftig einen Green Pass vorlegen müssen, um Zugang zu Arbeitsstätten zu erhalten. Dieses gilt auch für LKW-Fahrer.

Ab dem 15. Oktober 2021 werden alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor Italiens den „Green Pass“ (3G-Nachweis) vorweisen müssen, um Zugang zu Arbeitsstätten zu erhalten. Das meldet die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßentransportunternehmer Österreichs. Demnach sind auch Lkw-Fahrer für das Be- und Entladen in den italienischen Firmen verpflichtet einen „Green Pass“ vorzulegen.  Die neuen Anforderungen sollen auch für ausländische LKW-Fahrer, jedoch wartet der italienische Verband ANITA  noch auf eine weiterführende Klarstellung seitens der italienischen Regierung und des Verkehrsministeriums. Diese soll bis Anfang Oktober vorliegen. (Quelle: trans.info.de)

Green Pass (Digitales COVID-Zertifikat der EU)

Getestet, geimpft oder genesen

Der Grüne Pass bescheinigt einen der nachstehenden Punkte:

Landesweiter Streik in Italien am 11.10.2021

24 Stunden soll der für Montag, 11. Oktober 2021, geplante Generalstreik dauern. Die Basisgewerkschaften rufen dazu auf, in dieser Zeit die Arbeit niederzulegen. Gewerkschaften aus dem Transport- und Logistikwesen haben sich dem Streikaufruf angeschlossen, wollen ebenfalls protestieren.

Die Gründe, die die Beschäftigten bewegen, betreffen vor allem den aufgehobenen Kündigungsschutz, die hohen Lebenshaltungskosten in Italien, die Green-Pass-Pflicht für viele Sektoren sowie prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Beschäftigte im Transport- und Logistikwesen sind aufgerufen, Streikposten zu bilden, die Produktion sowie den Vertrieb von Waren einzustellen und grundsätzlich die Arbeit im Transportwesen sowie im privaten und öffentlichen Dienstleistungsbereich niederzulegen.

Während der Streik in nahezu allen Sektoren um Mitternacht beginnt und 24 Stunden dauern soll, werden etwa der Bahnverkehr (ab 21 Uhr) sowie die Autobahnen (inklusive Brennerautobahn, ab 22 Uhr) bereits ab den späten Abendstunden des Vortages für insgesamt 24 Stunden bestreikt. (Quelle: www.verkehrsrundschau.de)

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