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Siegfried Allert, 23.09.2021

BDI plädiert für 44 Tonnen

(Quelle: trans.info.de)

Schon seit längerer Zeit setzen sich diverse deutsche Branchenverbände für die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichtes von LKW auf  44 Tonnen ein. Jetzt hat auch der BDI eine solche Forderung in einem Positionspapier geltend gemacht.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) plädiert für den Testeinsatz von LKW mit einer Länge von 31,50 Metern sowie für die Anpassung des zulässigen Gesamtgewichts auf 44 Tonnen und im KV (kombinierter Verkehr) auf 46 bis 48 Tonnen. 

Das Thema des zulässigen Gesamtgewichts von LKW sorgt schon seit einiger Zeit für Diskussionsstoff in Deutschland. Bereits im Herbst 2020 haben 21 Branchenverbände ein Positionspapier verfasst, in dem sie für die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichtes von LKW mit mehr als vier Achsen von derzeit 40 Tonnen auf das im Kombinierten Verkehr zulässige Gewicht von 44 Tonnen plädierten. Ihre Forderung begründeten die Organisationen mitunter damit, dass eine Ausweitung deutlich zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes – um rund 1 bis 2 Millionen Tonnen jährlich – beitragen würde, da sich die Gesamtzahl der erforderlichen LKW-Transporte spürbar verkleinern würde.

AVB ergänzt:

Eine Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts ist alleine schon deshalb notwendig, um einem Versorgungsengpass auch in Deutschland aufgrund fehlender Kraftfahrer entgegen zu wirken. Es muss Masse transportiert werden um die Versorgung sicherzustellen und auch, um das derzeitige Preisniveau der jeweiligen Produkte annähernd stabil zu halten.

Die 44 Tonnen sollten recht unkompliziert zu realisieren sein, denken wir diesbezüglich einfach an den kombinierten Verkehr. Über diese Gewichtsgrenze hinaus muss sicher der Zustand des Straßennetzes, speziell der Zustand der Brücken beachtet werden.

AVB wird die Entwicklung dieser Thematik weiter aufmerksam verfolgen.

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