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Eine allgemeine Information für eventuell Betroffene:
Ab dem 9. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen in Euro sowie bei Sorten und Edelmetallankäufen ab 10.000,00 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.
Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten ab 10.000,00 Euro ist ein aussagekräftiger Herkunftsnachweis innerhalb von 30 Tagen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos einzureichen.
Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Bartransaktionen zum Geschäftsmodell gehören (z.B. Einzelhandel), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.
(Quelle: Commerzbank)
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