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Siegfried Allert, 14.07.2021

Vorerst keine Fachkunde für angehende Taxifahrer?

Bevor Sie den Beitrag lesen, weisen wir von AVB-Seminare deutlich darauf hin, das es sich hierbei nicht um den Fachkundenachweis für angehende Unternehmer im Bereich Taxi-Mietwagen handelt; hier geht es um das Fahrpersonal!

Am 2. August tritt die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft und mit ihr auch die Regelung, dass Neubewerber für den Personenbeförderungsschein (P-Schein) eine Fachkunde nachweisen müssen. Wie diese inhaltlich aussehen soll und wer sie abnehmen wird, wird derzeit im Bundesverkehrsministerium noch erarbeitet. Allerdings mehren sich die Hinweise, dass diese nähere Ausgestaltung nicht mehr rechtzeitig fertig wird. Bayern hat darauf bereits reagiert und eine Übergangsregelung erlassen. Diese sieht vor, dass der Nachweis der Fachkunde bei Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Gültigkeit für Taxis, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr vorübergehend nicht zu verlangen ist.

Was aber passiert in den anderen 15 Bundesländern? Aus Insiderkreisen ist zu vernehmen, dass Bayerns Regelung, die nach intensiven Beratungen mit den Vertretern der bayerischen Taxiverbände zustande gekommen sein soll, federführend auch für die anderen 15 Bundesländer umgesetzt werden könnte. Von daher ist damit zu rechnen, dass ähnliche Übergangsregelungen auch von Schleswig Holstein bis Baden-Württemberg und vom Saarland bis Sachsen verkündet werden.

Dies wäre auch im Interesse des Verbands des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e. V. Dessen Geschäftsführer Sascha Waltemate hat in einem Schreiben an den nordrhein-westfälischen Verkehrsminister Hendrik Wüst eine entsprechende Regelung mit Nachdruck eingefordert. Die Tatsache, dass es noch keine Definition des Fachkundenachweises gibt, könne laut VSPV nicht bedeuten, dass der Zugang zur Tätigkeit als Taxifahrer verunmöglicht wird. „Dies würde nicht nur die Berufsfreiheit unzulässig einschränken, sondern auch die Bemühungen der Taxi- und Mietwagenunternehmer, nach der Pandemie in den Normalbetrieb zurückzukehren, im Keim ersticken, weil ihnen so dringend benötigtes Personal vorenthalten wird“, argumentiert der Verband.

Er weist darauf hin, dass in den Straßenverkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte Ratlosigkeit herrsche – und bei den Mitgliedsunternehmen Fassungslosigkeit, die bei einigen, die nur mit Mühe durch die Pandemie gekommen sind, in Hoffnungslosigkeit umzuschlagen droht. „Durch eine klare, landesweite Regelung kann die Landesregierung dem abhelfen und ein klares Zeichen setzen, dass es für die Unternehmen in NRW mit Volldampf aus der Krise geht und die Landesregierung Hindernisse, die die Unternehmen nicht zu verantworten haben, im Sinne der Zukunftsfähigkeit unseres Landes aus dem Weg schafft,“ appelliert Waltemate an die Landespolitik.

(Quelle: taxi-times)

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