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Bisher wurde für die Wege zur Arbeit eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer gewährt. Sie ist arbeitstäglich für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusetzen.
Ab 2021 erfolgt nun eine Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um 5 Cent auf 0,35 Euro. In einem weiteren Schritt erfolgt von 2024 bis 2026 eine Erhöhung um weitere 3 Cent auf 0,38 Euro.
Hinweis:
Keine Änderungen bei den Reisekosten
Bei den Reisekosten ändert sich nichts. Unverändert können auch im Jahr 2021 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet oder in der Steuererklärung als Werbungskosten abgezogen werden.
Erläuterung:
Mit der Entfernungspauschale wird die Fahrt zur regelmäßigen Arbeitsstelle abgegolten (30 Cent pro Entfernungskilometer, ab dem 21. Km 35 Cent pro Entfernungskilometer). Alle anderen Fahrten sind Dienstreisen und werden über Reisekosten abgerechnet. (30 Cent pro gefahrene Kilometer, aber nur mit dem eigenen PKW)
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