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Siegfried Allert, 18.04.2018

Dänemark: Änderung der Kabotage-Regeln

Nach Informationen des dänischen Verkehrsministers wird die dänische Regierung die umstrittene Vorschrift, wonach Fahrten ausländischer Unternehmer mit Leercontainern und zurückzuführenden Verpackungen (Palletten, Blumenkästen und ähnliches) seit September 2013 als Kabotagebeförderung angesehen und gezählt werden, fallen lassen. 

Die EU-Kommission hatte Dänemark aufgrund von zahlreichen Beschwerden darauf hingewiesen, dass derartige nationale Beförderungen durch ausländische Unternehmer als Leerfahrten angesehen werden und daher nicht unter die Kabotagevorschriften fallen. 

Dänemark hatte grenzüberschreitende Transporte mit Leercontainern und zurückzuführenden Verpackungen nicht als internationale Beförderungen angesehen. Deshalb galten diese Fahrten auch nicht als beladene Einfahrten nach Dänemark und damit als Voraussetzung einer nachfolgenden Kabotagebeförderung in Dänemark. Andererseits wurden derartige innerdänische Beförderungen als Kabotagebeförderung gewertet, wenn sie von einem ausländischen Unternehmen durchgeführt wurden.

(Quelle: Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V.)

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