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Siegfried Allert, 16.03.2021

Der Marktzugang für Transportunternehmer mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen zGG ändert sich

ACHTUNG - Änderung durch das „Mobilitätspaket I” ab dem 21. Mai 2022: 

Werden grenzüberschreitende Transporte im gewerblichen Güterkraftverkehr durchgeführt, müssen ab dem 21. Mai 2022 alle Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zHm von mehr als 2.5 t über eine Genehmigungsabschrift verfügen. 

Das bedeutet, dass Unternehmen, die lediglich Fahrzeuge bis 3,5 t zHm im grenzüberschreitenden Einsatz haben, bis zu diesem Datum ein vollständiges Marktzugangsverfahren durchlaufen haben müssen, das vom bekannten Verfahren lediglich beim Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit abweicht, da geringere Summen nachzuweisen sind als wenn ausschließlich Fahrzeuge über 3,5 t zHm genutzt werden. 

Nur wenn die einzelnen Beförderungen für Dritte gegen Entgelt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (Binnentransporte) durchgeführt werden, bleibt es auch über den 21. Mai 2022 hinaus bei der bekannten 3,5 t-Grenze bezüglich der Genehmigungspflicht. Quelle: IHK-Stuttgart

Ergänzung durch AVB: 

Momentan, Stand 16.03.2021, ist nicht geklärt, wie das Marktzugangsverfahren letztendlich aussehen wird. Hier muss das Anpassungsverfahren und das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden; es darf nicht verwundern, wenn dies erst im Frühjahr 2022 passieren wird. Natürlich wird AVB sofort über Änderungen berichten, zumal natürlich auch das Thema der „fachlichen Eignung“ betroffen sein wird.

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