Seminarort-Suche:
Wählen Sie, in welchem Umkreis gesucht werden soll
...das System generiert die nächsten Ausbildungsstätten für Sie.
Schon am 10. Februar 2016 hat der Bundesrat eine Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes verabschiedet.
Damit hatte er eine praktikable Lösung für die Land- und Forstwirtschaft gefunden. Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sind nach dieser Änderung von der Mautpflicht ausgenommen.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe Gütertransport nur als untergeordnete Tätigkeit neben der Land- und Forstwirtschaft betreiben. Eine Mauterhebung würde einen enormen bürokratischen Aufwand bedeuten, der im Verhältnis größer wäre als für gewerbliche Güterkraftverkehrsunternehmen.
Zurück zur Übersicht