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Siegfried Allert, 07.04.2018

Mautpflicht: Lösung für Land- und Forstwirtschaft

Schon am 10. Februar 2016 hat der Bundesrat eine Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes verabschiedet. 

Damit hatte er eine praktikable Lösung für die Land- und Forstwirtschaft gefunden. Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sind nach dieser Änderung von der Mautpflicht ausgenommen. 

Begründet wird die Entscheidung damit, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe Gütertransport nur als untergeordnete Tätigkeit neben der Land- und Forstwirtschaft betreiben. Eine Mauterhebung würde einen enormen bürokratischen Aufwand bedeuten, der im Verhältnis größer wäre als für gewerbliche Güterkraftverkehrsunternehmen.

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