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Siegfried Allert, 04.11.2020

Sonntagsfahrverbot in NRW ausgesetzt

Lkw dürfen in NRW gem. einer  Ausnahmeregelung im Zuge der Corona-Krise bis Mitte Januar 2021 auch an Sonn- und Feiertagen wieder fahren. 

„Die Landesregierung stärkt effiziente Lieferketten und die Warenverfügbarkeit in Einzelhandelsbetrieben“; so heißt es auf der Internetseite des NRW-Verkehrsministeriums zu dem entsprechenden Erlass. 

Die Regelung ist vorerst bis zum 18. Januar befristet.

Die Regelung gilt nicht für Großraum- und Schwertransporte.

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