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Lkw dürfen in NRW gem. einer Ausnahmeregelung im Zuge der Corona-Krise bis Mitte Januar 2021 auch an Sonn- und Feiertagen wieder fahren.
„Die Landesregierung stärkt effiziente Lieferketten und die Warenverfügbarkeit in Einzelhandelsbetrieben“; so heißt es auf der Internetseite des NRW-Verkehrsministeriums zu dem entsprechenden Erlass.
Die Regelung ist vorerst bis zum 18. Januar befristet.
Die Regelung gilt nicht für Großraum- und Schwertransporte.
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