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Siegfried Allert, 22.02.2018

Lkw-Maut zum 1. Juli 2018 auf allen Bundesstraßen

Die Lkw-Maut auf Bundesstraßen wird erweitert. Ab dem 1. Juli 2018 gilt sie, nach den Plänen der Bundesregierung, auf allen Bundesstraßen. Mautpflichtig sind Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. 

Im Mai 2016 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut zum 1. Juli 2018 auf alle Bundesstraßen beschlossen. Damit werden die Nutzerfinanzierung und das Prinzip „Mobilität finanziert Infrastruktur“ gestärkt. Die Einnahmen aus der Maut fließen direkt in den Erhalt und den Ausbau der Straßeninfrastruktur. 

Das mautpflichtige Streckennetz wächst um rund 40.000 Kilometer. Toll Collect bereitet im Auftrag des Bundes die technischen Voraussetzungen des Lkw-Mautsystems für die kommende Mauterweiterung vor. Ziel ist es, das Bezahlen der Gebühr weiterhin für Transportunternehmen und Fahrer unkompliziert und einfach zu halten. 

Die Lkw-Maut auf Bundesstraßen wird mit Kontrollsäulen kontrolliert Auf den Bundesstraßen wird es keine Kontrollbrücken geben. Diese stehen weiterhin nur auf den Autobahnen. Für die Überprüfung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen sollen zukünftig Kontrollsäulen zum Einsatz kommen. Sie ergänzen die mobilen Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Technisch sind die Kontrollsäulen mit ähnlichen Funktionen ausgestattet wie die auf den Autobahnen installierten Kontrollbrücken. 

Neue Mautstellen-Terminals 

Ab Mitte Dezember 2017 startet der Aufbau der 1.100 neuen Mautstellen-Terminals, die zukünftig die Online-Einbuchung ergänzen werden. Diese werden in Deutschland und im grenznahen Ausland errichtet und sind in der Nähe von Anschlussstellen, auf Autohöfen, an Rastplätzen und Tankstellen zu finden. 

Bis zum Abschluss des Rollouts im Mai 2018 kann an den bisherigen Terminal-Standorten - an denen noch keine neuen Geräte aufgebaut wurden - die Lkw-Maut über die alten Mautstellen-Terminals gebucht werden. Grundsätzlich ist in diesem Zeitraum zu beachten, dass im alten manuellen Verfahren eingebuchte Strecken nur über die alten Mautstellen-Terminals storniert werden können. Das Gleiche gilt für Strecken, die im neuen manuellen Verfahren eingebucht wurden. Hier ist eine eventuell notwendige Stornierung nur an den neuen Terminals möglich oder über die neue Online-Einbuchung. 

Grundsätzlich kann im weiterentwickelten manuellen Verfahren über alle Einbuchungswege hinweg gebucht und storniert werden. Auch das ist eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen manuellen Einbuchungsverfahren. 

Im 2. Quartal 2018 werden die verbliebenen alten Mautstellen-Terminals abgeschaltet, dann ist die Einbuchung an diesen Geräten nicht mehr möglich.

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