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Siegfried Allert, 19.09.2019

Nachunternehmerhaftung im Paketdienstbereich

Paketboten sollen per Gesetz besser vor Ausbeutung geschützt werden. 

Das Bundeskabinett beschloss dazu am 18.09.2019 in Berlin das sogenannte Paketboten-Schutz-Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil. 

Versandunternehmen werden dadurch verpflichtet, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen.

Die sogenannte Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge auch für die Paketbranche wird nun auf den Weg gebracht. In der Baubranche und in der Fleischwirtschaft habe sich die Nachunternehmerhaftung bei vergleichbarer Problemlage bewährt. 

Durch den Beschluss des Bundeskabinetts geht das Gesetz nun ins offizielle Gesetzgebungsverfahren. Wann es in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.

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