Siegfried Allert,
02.08.2019
AVB-Workshop Verkehrsleiter
Die Aufgaben eines Verkehrsleiters sind sehr vielfältig und basieren fast ausschließlich auf gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen (Verordnung EG Nr. 1071/2009 und EG Nr.1072/2009) sowie eventuell firmenspezifischen internen Regelungen.
Wer die fachliche Eignung zum Verkehrsleiter erworben hat, unterliegt keiner gesetzlichen Regelung einer nachweislichen, vorgeschriebenen Fortbildungsschulung um die fachliche Eignung aufrecht zu erhalten.
Vorschriften und Verordnungen unterliegen aber einem stetigen Wandel.
- Bekommt der Verkehrsleiter die ihn, bzw. seinen Aufgabenbereich betreffenden Änderungen im normalen Berufsalltag überhaupt mit?
- Welche Möglichkeiten der persönlichen und / oder auch betrieblichen Weiterbildung stehen einem Verkehrsleiter zur Verfügung?
- Wie wirken sich die jeweiligen Änderungen auf seine Arbeit aus?
Hier setzen die von AVB konzipierten „Workshops“, an.
Ein Workshop hat einen fachlichen Part, jeweils mit den aktuellen gesetzlichen Änderungen, einen Ausblick auf anstehende Änderungen und einen fachlich moderierten Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es werden Erfahrungen aus der Praxis ausgetauscht, Hinweise gegeben und an einem auf Dauer gut funktionierendem Netzwerk gearbeitet.
Der "Workshop" wird als offenes Seminar, vorerst in den Seminarstandorten Berlin, Dortmund, Bielefeld, Frankfurt a.M. und München angeboten. Termine und die Möglichkeit sich hierfür anzumelden finden Sie hier.
Der "Workshop Verkehrsleiter" wird natürlich und vor allem auch Inhouse angeboten; ideal für größere Firmen um ihre Verkehrsleiter und auch ihre Disponenten mit den wesentlichen Änderungen und Inhalten des "Verkehrsleiter-Jobs" im Rahmen der Qualitätssicherung vertraut zu machen.
Informationen zu dieser Seminarvariante könne per Mail oder auch per Telefon unter 05741 9099250 abgefordert werden.
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