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Siegfried Allert, 21.04.2019

Für 2,4 - 3,5 t Transporter stehen wesentliche Änderungen an

Relativ unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit, aber auch teilweise unbemerkt innerhalb der Transportbranche selber, stehen einige weitreichende Änderungen in Bezug auf die Verordnungen 561/2006, 1072/2009 und 1071/2009 für Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,4 und 3,5 t an.

Für Fahrzeugführer dieser Kategorie sollen demnächst dieselben Lenk- und Ruhezeiten gelten, wie für Führer von großen Lkw’s.

Dies bedeutet auf Sicht hin auch die Ausstattung der entsprechenden Fahrzeuge mit einem Digitalen Fahrtenschreiber; das bisherige Fahrtenbuch, landläufig auch gerne „Lügenbuch“ betitelt, dürfte dann endgültig ausgedient haben.

Auch der Berufszugang für Unternehmer in dem Bereich 2,4 – 3,5 t soll den bisherigen Berufszugangsvoraussetzungen für Unternehmer mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht angepasst werden.

Es wird sich also in den nächsten Jahren Einiges tun; wann genau und wie die aufgestellten Punkte letztendlich umgesetzt werden, da muss noch abgewartet werden, welche Übergangsfristen wird es geben, gelten Besitzstandsregelungen und viele andere Punkte bedürfen noch einer eindeutigen Regelung, bzw. Klarstellung.

Wenn die oben genannten Punkte aber in der jetzt vorliegenden Form umgesetzt werden, wird dies weitreichenden Folgen für die Transportwirtschaft haben, speziell auch für den Zustellverkehr mit Kleinfahrzeugen bei den jeweiligen Paketdiensten; dieser ist fast zu 100% in der Hand von eigenständigen „Sub“-Unternehmern, die häufig unter der 3,5 t Grenze agieren und bis dato damit den Berufszugangsvoraussetzungen für den Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers aus dem Weg gegangen sind.

Wir von AVB werden diese Themen naturgemäß intensiv weiter verfolgen und zeitnah berichten.

Mehr Infos zu dem Thema finden Sie HIER

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