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Siegfried Allert, 10.11.2018

Stellenanzeigen (m/w/d) und das “dritte Geschlecht” - Was ändert sich jetzt für Sie als Unternehmer?

Immer häufiger entdeckt man hinter Stellenanzeigen, dass sich zu der allgemein bekannten Information (m/w) ein ‘d’ dazu gesellt hat. Sei es nun (m/w/d), (m/w/divers), (m/w/inter) oder (m/w/x), alle weisen auf dieselbe Sache hin - auf das dritte Geschlecht. 

Schätzungen haben ergeben, dass es in Deutschland etwa 80.000 bis 100.000 Intersexuelle gibt. Bislang war das Thema „Intersexuelle“ ein Thema, welches in den meisten Fällen nicht bis zu Unternehmern und Personalern durchgedrungen war. Auch aus dem einfachen Grund, dass das dritte Geschlecht in Deutschland lange nicht anerkannt war. 

Dies änderte sich nun mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017. Es soll nun in Zukunft die Möglichkeit geben, im Geburtenregister eine dritte Option anzugeben. 

In Deutschland herrscht ein Diskriminierungsverbot. Es ist nicht nur eines der Gründe, warum das dritte Geschlecht nun anerkannt wurde, aber auch, warum Personaler sich mit dieser Neuerung auseinandersetzen sollten. Das Kürzel (m/w) hatte bei Stellenausschreibungen bisher sichergestellt, dass die Gleichbehandlung eingehalten wurde. 

Das sollten Sie als Personaler also jetzt beachten:

Mit der Anerkennung des dritten Geschlechts geht einher, dass Personaler umdenken sollten. Um einer möglichen Diskriminierung aus dem Weg zu gehen, wird ein neuer Zusatz empfohlen. Ob Sie dort ein (m/w/d) oder eine andere Variante wählen, ist Ihnen überlassen.

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