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Die Bundesregierung setzt das EU-Mobilitätspaket I um und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des GüKG und PBefG in den Bundestag eingebracht. Die erste Lesung fand am 11. September statt, anschließend ging die Vorlage an den Verkehrsausschuss. Ziel ist eine einheitliche europäische Regelung, die Bürokratie reduziert und den Wettbewerb im Straßengüterverkehr stärkt.
Zentraler Bestandteil der Reform ist die Streichung der bisherigen nationalen Erlaubnis nach § 3 GüKG für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Künftig ist stattdessen eine europäische Gemeinschaftslizenz verpflichtend – nicht erst ab 3,5 Tonnen, sondern bereits ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen.
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