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Jürgen Ramke, Siegfried Allert (Bild: Pascal Rosemann), 29.07.2024

Seminarkosten können gefördert werden!

Die Kosten für ein Seminar Verkehrsleiter Güterkraftverkehr (Werkverkehr) können durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität BALM gefördert werden, sofern zuvor ein Förderantrag gestellt wurde. Im Gegensatz zum Förderbereich "Umweltschutz und Sicherheit" (zuvor De-Minimis) sind im Förderbereich Weiterbildung auch diejenigen Firmen förderberechtigt, die genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr oder auch Werkverkehr ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 to schon aktiv betreiben.

Doch aufgepasst

Nicht jede Weiterbildungsstätte entspricht den Förderrichtlinien. Die Firma AVB-Seminare GmbH & Co. KG jedoch besitzt eine Anerkennung der Bezirksregierung Detmold nach § 9 BKrFQG i.V.m. § 5 BKrFQV und erfüllt damit die Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung.

Solang noch nicht geschehen, rufen Sie uns bitte an, um noch für dieses Jahr 2024 eine Förderung zu beantragen. Der Fördertopf schließt am 02.09.2024.

Sie erreichen unseren zuständigen Mitarbeiter Jürgen Ramke unter der Rufnummer

☎05741 9099251

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