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Der Bundesrat hat am 15.12.2017 der Beitragssatzverordnung 2018 zugestimmt. Damit wird der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung zum 1.1.2018 auf 18,6 Prozent gesenkt. Bis Ende 2017 betrug der Beitrag 18,7 Prozent.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitrag auf 24,7 Prozent.
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