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Fachliche Eignung
Betriebsleiter Taxi/Mietwagenverkehr
Betriebsleiter Taxi/Mietwagenverkehr

Der Nachweis der fachlichen Eignung

Der Nachweis der fachlichen Eignung kann theoretisch auf 3 verschiedene Arten erfolgen. Allerdings unterliegen die in Punkt 2 und 3 aufgeführten Punkte einer zeitlichen Begrenzung, so dass diese Varianten eigentlich kaum noch vorkommen dürften und daher wirklich nur theoretischer Natur sind.
zu 1.
Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Personenverkehrsunternehmens ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen


zu 2.
Die fachliche Eignung kann auch durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen nachgewiesen werden, das Taxen- und/oder Mietwagenverkehr betreibt. Folgende Voraussetzungen müssen gemäß § 7 Abs. 1 PBZugV darüber hinaus erfüllt werden: Die Prüfung der oben aufgeführten Voraussetzungen obliegt der Industrie- und Handelskammer, in dessen Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Wohnsitz hat.

Der Bewerber hat der Kammer hierzu aussagefä- hige Unterlagen vorzulegen. Reichen die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht aus, so kann die Kammer mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen.

Hält die Kammer den Bewerber für fachlich geeignet, so stellt sie eine Fachkundebescheinigung nach Anlage 5 PBZugV aus.


zu 3.
Als Fachkundeprüfung gelten auch die in Anlage 6 der bis zum Ablauf des 4. März 2013 geltenden Fassung aufgeführten Abschlussprüfungen (nachfolgend aufgeführt), wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist.
Fazit:
Kommen die vorgenannten Befreiungen nicht in Betracht, so kann, bzw. muss, der Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbracht werden.
Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit jeweils eine Stunde) und einem bis zu einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil.

Wir verweisen hier auf unseren Menüpunkt „Die Prüfung“ mit folgenden Themen:
Verkehrsleiter Taxi-/Mietwagenverkehr

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