Der Unternehmer besitzt die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit, wenn er die Voraussetzungen des Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 erfüllt.
Hierzu muss ein Unternehmen jederzeit in der Lage sein, im Verlauf eines Geschäftsjahres seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Das Unternehmen weist dafür anhand geprüfter Jahresabschlüsse nach, dass es jedes Jahr über ein Eigenkapital und Reserven in Höhe von
mindestens 9.000 EUR für nur ein genutztes Fahrzeug und
5.000 EUR für jedes weitere genutzte Fahrzeug
verfügt. Anhänger sowie Auflieger müssen nicht berücksichtigt werden.
Der Unternehmer / das Unternehmen muss dieses geforderte Kapital nicht in bar hinterlegen oder sogar vorzeigen, das Unternehmen muss für dieses Geld „gut sein“.
Gerade in der Gründungsphase und der aktiven Anfangsphase ist die geforderte Reserve sehr sinnvoll, da die Geldeingangsdauer für geleistete Transporte durchaus dauern kann; im internationalen Verkehr bis zu einem halben Jahr (Beispiele im Bereich des internationalen Transportes mit Italien sind AVB bekannt). Löhne, Versicherungen, Kraftstoff, evtl. Leasingraten oder Finanzierungsraten laufen aber weiter. Die Frage muss erlaubt sein, ob nicht gerade im internationalen Fernverkehr die geforderte finanzielle Leistungsfähigkeit zu gering angesetzt ist?
Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist wie folgt nachzuweisen:
Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalts, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs-, Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltsgesellschaft oder eines Kreditinstituts. Ist das Unternehmen nach § 316 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) von einem Abschlussprüfer geprüft worden, bedarf es der Bescheinigung des Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss geprüft hat.
Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Als Reserven können dem nachgewiesenen Eigenkapital mittels Zusatzbescheinigung hinzugerechnet werden:
die nicht realisierten Reserven in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen ihrem Buch- und ihrem Verkehrswert,
Darlehen sowie Bürgschaften, soweit sie in einer Krise des Unternehmens nach der Überschuldungsbilanz wie Eigenkapital zur Befriedigung der Unternehmensgläubiger zur Verfügung stehen, insbesondere Darlehen oder Bürgschaften, soweit für sie ein Rangrücktritt erklärt worden ist,
der Verkehrswert der im Privatvermögen eines persönlich haftenden Unternehmers vorhandenen Vermögensgegenstände, soweit sie unbelastet sind, und
die zu Gunsten des Unternehmens beliehenen Gegenstände des Privatvermögens der Gesellschafter von Personengesellschaften in Höhe der Beleihung.
Gem. Bescheinigung der Bezirksregierung Detmold vom 18.07.2018 sind folgende rechnungswürdige Angebote der Firma AVB-Seminare GmbH & Co. KG und der Firma AVB-Lerncenter GmbH & Co. KG gem. § 4 Nr. 21a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit:
Sach- und Fachkundeseminare für die Bereiche Güterkraftverkehr, Taxi-/Mietwagenverkehr, Omnibusverkehr
Online-Lerncenter für die Verkehrs-/Betriebsleiterseminare
Gefahrgutfahrerschulung Basiskurs
Gefahrgutfahrerschulung Auffrischungskurs
Leitbild AVB-Seminare GmbH & Co. KG
Wir
sind ein leistungsstarker, kompetenter, an der Praxis und an den Anforderungen der Prüfungen der IHK orientierter Bildungsanbieter der Verkehrs- und Logistikbranche.
folgen in unserem Handeln grundsätzlich den gesetzlichen Vorgaben und kundenspezifischen Anforderungen.
optimieren durchgehend und konsequent unsere Verfahrensabläufe, um eine hohe Qualität unserer Leistungen zu gewährleisten.
optimieren ständig und zeitnah entsprechend den gesetzlichen Veränderungen unsere Ausbildungsmaterialien für die eingesetzten Dozenten sowie die Seminarteilnehmer.
lehnen diskriminierende Sachverhalte in jeglicher Form ab, greifen bei Bekanntwerden konsequent ein und stellen diese Sachverhalte im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent ab.
beachten den Aspekt der Nachhaltigkeit in unseren Handlungen.
Kunden / Teilnehmer
Als Kunde / Teilnehmer bezeichnen wir Personen, Unternehmen, Organisationen und Behörden, die uns mit Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beauftragen.
Unser Ziel ist es, unsere Seminarteilnehmer optimal auf die Prüfungen bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer vorzubereiten und dem Kunden alles an die Hand zu geben, um sich auch ergänzend zu dem besuchten Seminar persönlich weiter vorbereiten zu können.
Der Umgang mit den Teilnehmern geschieht grundsätzlich auf Augenhöhe. Die nachhaltige Zufriedenheit der Kunden ist das Ziel sämtlicher Handlungen.
Dozenten
AVB-Seminare setzt nur fachlich qualifizierte und in der Erwachsenenbildung geschulte Ausbilder / Dozenten ein.
Dozenten halten sich an die von AVB-Seminare entwickelten und vorgegebenen Rahmenbedingungen; selbstverständlich berücksichtigen Sie Einzelsituationen unser Seminarteilnehmer und passen die Seminare an.
Die bei und von AVB-Seminare eingesetzten Dozenten werden bei der Entwicklung ihrer individuellen Potentiale zur Ausübung und Umsetzung ihrer Tätigkeit bestmöglich von AVB-Seminare unterstützt. Eine kontinuierliche Weiterbildung sichert die fachliche Kompetenz auf aktuellem Stand.
Die Identifikation der Mitarbeiter von AVB-Seminare wird stetig ausgebaut und gefestigt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir hier auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form soll als geschlechtsunabhängig verstanden werden.
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