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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Kosten für die Verkehrspolizei nicht in den jeweiligen Mautkosten / Mautgebühren berücksichtigt werden darf.
Bislang wurde eine Maut von 8,00 Cent/Km für Fahrzeuge von 7,5 t bis unter 12 t fällig, rückwirkend ab dem 28.10.2020 reduziert auf 6,50 Cent/Km.
Für Fahrzeuge über 18 t zGG mit bis zu 3 Achsen waren 16,00 Cent/Km fällig, nun rückwirkend ab 10/2020 15,50 Cent/Km.
Für Fahrzeuge zwischen 12 t und 18 t zGG waren 11,50 Cent/km fällig, rückwirkend ab dem 28.10.2020 sind 11,20 Cent/Km zu entrichten.
Fahrzeuge über 18 t zGG mit 4 oder mehr Achsen zahlten bislang 17,40 Cent/Km, rückwirkend ab dem 28.10.2020 werden 16,90 Cent/Km berechnet.
Zum 01.10.2021 wird allerdings der Anteil der Maut für die Luftverschmutzung leicht erhöht.
Hinweis:
Achtung! Mauterstattungsansprüche aus dem Jahr 2018 drohen bereits Ende 2021 die Verjährung. Werden Sie daher bis Anfang Dezember 2021 tätig!
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