Der Nachweis der fachlichen Eignung kann theoretisch auf 3 verschiedene Arten erfolgen. Allerdings unterliegen die in Punkt 2 und 3 aufgeführten Punkte einer zeitlichen Begrenzung, so dass diese Varianten eigentlich kaum noch vorkommen dürften und daher wirklich nur theoretischer Natur sind.
1. Fachkundeprüfung vor der für den Kandidaten / die Kandidatin zuständigen Industrie- und Handelskammer
2. Nachweis einer mindestens 10-jährigen leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs
3. Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses
zu 1.
Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Art. 8 Abs. 1 und 3 VO (EG) Nr. 1071/09, § 4 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr - GBZugV)
zu 2.
Sie brauchen in Deutschland keine Eignungsprüfung abzulegen,
wenn Sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 (d.h. mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009) ohne Unterbrechung eine leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachweisen können (Art. 9 VO (EG) Nr. 1071/09, § 8 Abs. 1 GBZugV).
Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse (siehe Link "Sachgebietsliste Güterkraftverkehr") vermittelt haben. Sie sind der zuständigen Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse nachzuweisen.
zu 3.
Sie brauchen in Deutschland auch keine Eignungsprüfung abzulegen,
wenn Sie auf bestimmten Gebieten bereits eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung vor der IHK bestanden haben und diese Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde (§ 7 Abs. 1 GBZugV).
Dieser Besitzstandsschutz gilt für folgende Abschlüsse:
1. Speditionskaufleute,
2. Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterverkehr),
3. Verkehrsfachwirt,
4. Diplom-Betriebswirte im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn sowie
5. Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn,
wenn Sie der Erlaubnisbehörde eine Bescheinigung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat vorlegen können, die dem Muster der Bescheinigung in Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/09 entspricht und von hierfür ermächtigten Behörden oder Stellen erteilt wurden (Art. 21 VO (EG) Nr. 1071/09).
Fazit:
Kommen die vorgenannten Befreiungen nicht in Betracht, so kann, bzw. muss, der Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbracht werden.
Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit jeweils zwei Stunden) und einem bis zu einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil.
Wir verweisen hier auf unseren Menüpunkt „Die Prüfung“ mit folgenden Themen:
Übersicht der Prüfgebiete
Der Orientierungsrahmen der IHK
Die Musterprüfungsordnung
Die Prüfung ist bestanden, wenn …
Allgemeines, Hinweise zur Vorbereitung und Gestaltung der Prüfung durch den Teilnehmer
Gem. Bescheinigung der Bezirksregierung Detmold vom 18.07.2018 sind folgende rechnungswürdige Angebote der Firma AVB-Seminare GmbH & Co. KG und der Firma AVB-Lerncenter GmbH & Co. KG gem. § 4 Nr. 21a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit:
Sach- und Fachkundeseminare für die Bereiche Güterkraftverkehr, Taxi-/Mietwagenverkehr, Omnibusverkehr
Online-Lerncenter für die Verkehrs-/Betriebsleiterseminare
Gefahrgutfahrerschulung Basiskurs
Gefahrgutfahrerschulung Auffrischungskurs
Leitbild AVB-Seminare GmbH & Co. KG
Wir
sind ein leistungsstarker, kompetenter, an der Praxis und an den Anforderungen der Prüfungen der IHK orientierter Bildungsanbieter der Verkehrs- und Logistikbranche.
folgen in unserem Handeln grundsätzlich den gesetzlichen Vorgaben und kundenspezifischen Anforderungen.
optimieren durchgehend und konsequent unsere Verfahrensabläufe, um eine hohe Qualität unserer Leistungen zu gewährleisten.
optimieren ständig und zeitnah entsprechend den gesetzlichen Veränderungen unsere Ausbildungsmaterialien für die eingesetzten Dozenten sowie die Seminarteilnehmer.
lehnen diskriminierende Sachverhalte in jeglicher Form ab, greifen bei Bekanntwerden konsequent ein und stellen diese Sachverhalte im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent ab.
beachten den Aspekt der Nachhaltigkeit in unseren Handlungen.
Kunden / Teilnehmer
Als Kunde / Teilnehmer bezeichnen wir Personen, Unternehmen, Organisationen und Behörden, die uns mit Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beauftragen.
Unser Ziel ist es, unsere Seminarteilnehmer optimal auf die Prüfungen bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer vorzubereiten und dem Kunden alles an die Hand zu geben, um sich auch ergänzend zu dem besuchten Seminar persönlich weiter vorbereiten zu können.
Der Umgang mit den Teilnehmern geschieht grundsätzlich auf Augenhöhe. Die nachhaltige Zufriedenheit der Kunden ist das Ziel sämtlicher Handlungen.
Dozenten
AVB-Seminare setzt nur fachlich qualifizierte und in der Erwachsenenbildung geschulte Ausbilder / Dozenten ein.
Dozenten halten sich an die von AVB-Seminare entwickelten und vorgegebenen Rahmenbedingungen; selbstverständlich berücksichtigen Sie Einzelsituationen unser Seminarteilnehmer und passen die Seminare an.
Die bei und von AVB-Seminare eingesetzten Dozenten werden bei der Entwicklung ihrer individuellen Potentiale zur Ausübung und Umsetzung ihrer Tätigkeit bestmöglich von AVB-Seminare unterstützt. Eine kontinuierliche Weiterbildung sichert die fachliche Kompetenz auf aktuellem Stand.
Die Identifikation der Mitarbeiter von AVB-Seminare wird stetig ausgebaut und gefestigt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir hier auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form soll als geschlechtsunabhängig verstanden werden.
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